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Käufer fordert vor dem Kauf persönliche Daten

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft. Da ich nach 4 Tagen nichts vom Käufer gehört habe, so hatte ich diesen angeschrieben. Als Antwort auf meine Nachricht hatte ich sinngemäß folgendes erhalte.

 

Bitte senden Sie mir Ihre Anschrift sowie private E-Mail an xxxxx@xxxxxxx.de zu.

 

Persönlich finde ich dieses Vorgehen als unseriös.

 

Was meint ihr dazu???

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


ramirez01-de  schrieb:

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft. Da ich nach 4 Tagen nichts vom Käufer gehört habe, so hatte ich diesen angeschrieben. Als Antwort auf meine Nachricht hatte ich sinngemäß folgendes erhalte.

 

Bitte senden Sie mir Ihre Anschrift sowie private E-Mail an xxxxx@xxxxxxx.de zu.

 

Persönlich finde ich dieses Vorgehen als unseriös.

 

Was meint ihr dazu???


@Anonymous

 

unabhängig davon, dass die Bezahlung eigentlich unmittelbar mit dem Kauf fällig wird, ich allerdings wiederum eine Mail an den Käufer bereites 4 Tage nach dem Verkauf für verfrüht halte:

 

selbstverständlich hat der Käufer ein Recht auf die korrekten Meldedaten von Dir, unseriös wäre es eher, wenn Du als Verkäufer eine Übermittlung der Daten verweigerst (zumindest der Adresse, die eMail-Adresse ist nicht zwingend notwendig)

 

im allgemeinen steht die Adresse, auf welche der Account angemeldet ist und welche immer die aktuelle Meldeadresse zu sein hat,  auch in der Kaufbestätigung - sollte es sich um Sofortkäufe handeln, gibt's die aber ggf. erst nach Abschluss der Kaufabwicklung

 

ich persönlich schreibe jedenfalls meine Käufer schon von mir aus nach dem Verkauf an und teile in dieser Nachricht auch nochmal meine Adresse und auch die zum eBay-Account gehörende eMail-Adresse mit

 

 

Antworten (4)

Antworten (4)


@Anonymous  schrieb:

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft. Da ich nach 4 Tagen nichts vom Käufer gehört habe, so hatte ich diesen angeschrieben. Als Antwort auf meine Nachricht hatte ich sinngemäß folgendes erhalte.

 

Bitte senden Sie mir Ihre Anschrift sowie private E-Mail an xxxxx@xxxxxxx.de zu.

 

Persönlich finde ich dieses Vorgehen als unseriös.

 

Was meint ihr dazu???


@Anonymous

 

Ich meine,

bei solchen Indizien,

die auf penetrantes Shill-bidding hindeuten könnten,

würde ich einem Verkäufer vermutlich auch gar nichts mehr glauben:

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&ViewBidderProfile=&_trksid=p2471758.m4792&bidtid=2038951629017&mode=1&item=273430749873

 

 

@Anonymous

 

Könnte es sein, dass es dieser Käufer ist?

https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&ViewBidderProfile=&_trksid=p2471758.m4792&bidtid=2042168324017&mode=1&item=273428980787

 

Und der gar nicht wirklich an dem Artikel interessiert ist, sondern nur Deine Adresse haben wollte?

Du verkaufst ja nicht zum ersten Mal neue HP Druckerpatronen. Das könnte einen gewerblichen Verkäufer mit ähnlichem Sortiment durchaus stören...

 der Käufer aus dem Ausland ist, hat er evt. nicht Deine Daten von ebay mitgeteilt bekommen.

Einem "anonymen Verkäufer" würde ich kein Geld schicken. Würdest Du das tun?

@Anonymous

 

Wozu solltest Du auch eine private eMail-Adresse an den "Käufer" senden?

 

Da fielen mir nur zwei Szenarien ein:

- Verkauf an eBay vorbei durch den Käufer gewünscht, eventuell mit Nachverhandlung durch diesen.

- Käufer aus dem Ausland, der nun versucht Dich zu betuppen (Stichwort: Nigeria-Bieter, nicht nur aus Nigeria).

 

Vielleicht hat der dann Dein Kleingedrucktes nicht gelesen, das bei Dir nun mit "Kleingedruckt" wahrlich zutrifft?

 

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