11-11-2015 08:05
Hallo. Ich habe kürzlich jemandem 144 NHN Cards der Serie Fire emblem verkauft im besten neuen Zustand. Jetzt fordert er mich auf das ich ihm das geld zurückzahle, weil ich ihm angeblich versprochen hätte es wären rare cards mit schimmereffekt dabei. Dabei ist die bezeichnung NHN bezeichnend dafür das man sowas hier nicht finden würde und nirgendwo in der Itembeschreibung ist sowas erwähnt, außerdem das ich keine rücknahmen akzeptiere. Jetzt der clue. Tatsächlich hat er über pn eine frage gestellt, ob es rare hologram cards sind, aber nicht zu diesem Artikel den er gekauft hat, sondern einen anderen. Und dieser artikel steht zu seinem pech sogar als Titel dort. In der rückerstattungsaufforderung steht da, das ich gelogen habe und nicht mit der beschreibung übereinstimmt. Aber niemandes gedächtnis ist er so kurz das er nach 2 wochen bereits vergisst zu welchem artikel er eigentlich fragen gestellt hat.
Der gekaufte artikel:
Als Anhang der beweis das er die Frage wo anders gestellt hat. Ich habe bei ebay zwar eine meldung für den verkäufer gemacht, aber dort vermisse ich die option eine datei anzuhängen, da es hier vorsätzlich ein Betrugsversuch gibt um den käuferschutzprogramm zu missbrauchen ( weil er wohl plötzlich kein interesse hat). ich möchte einfach sicher gehen das ebay davon erfährt was wirklich geschah. Genügt das oder sollte ich anderweitig noch versuchen ebay diese screens zukommen zu lassen? meine bewertungen sind bei 100 % und ich liefere immer die ware wie beschrieben, und schon wegen der ersten lüge würde iich mir vorstellen er macht als nächstes bilder von kaputten Karten oder in der Art. Das käuferschutzprogram hat mir aber schon vorerst das geld einbehalten, was ich für ein undichtes system empfinde mit zuvielen schlupflöchern.