09-09-2018 10:52
Hallo zusammen
Habe am 02.09 einen Artikel für 280 Euro verkauft.
Der Käufer hat ein paar Sekunden vor Schluß sein Gebot abgegeben.Am gleichen Tag habe ich ihn angeschrieben und um Ein Termin zur Abholung gebeten. Drei Tagen später habe ihn nochmals angeschrieben und wieder um ein Termin gebeten und gestern zum dritten mal und ihn auch mittgeteilt das er den Kauf auch gerne ,wen kein Interesse mehr besteht abbrechen kann.
Der Käufer hat die Kaufabwicklung abgeschlossen,dabei wohl festgestellt das nur Abholung angeboten ist und er dafür 160km (ca 2 Std Fahrzeit )hat.
Bis jetzt habe ich noch keine Nachrricht von ihm erhalten. Möchte den Kauf von meiner Seite aus nicht abbrechen.Soll ich einen "nicht bezahlten Artikel" melden oder wie soll ich ich weiterhin verhalten.
Artikelnr 113229242996 Käufer a1249926
Danke und Gruß
jeli1965
@jeli1965 schrieb:Hallo zusammen
Habe am 02.09 einen Artikel für 280 Euro verkauft.
Der Käufer hat ein paar Sekunden vor Schluß sein Gebot abgegeben.Am gleichen Tag habe ich ihn angeschrieben und um Ein Termin zur Abholung gebeten. Drei Tagen später habe ihn nochmals angeschrieben und wieder um ein Termin gebeten und gestern zum dritten mal und ihn auch mittgeteilt das er den Kauf auch gerne ,wen kein Interesse mehr besteht abbrechen kann.
Der Käufer hat die Kaufabwicklung abgeschlossen,dabei wohl festgestellt das nur Abholung angeboten ist und er dafür 160km (ca 2 Std Fahrzeit )hat.
Bis jetzt habe ich noch keine Nachrricht von ihm erhalten. Möchte den Kauf von meiner Seite aus nicht abbrechen.Soll ich einen "nicht bezahlten Artikel" melden oder wie soll ich ich weiterhin verhalten.
Artikelnr 113229242996 Käufer a1249926
Danke und Gruß
jeli1965
Servus @jeli1965
Der Nichtzahlerfall entbindet Dich nicht von der Pflicht,
den Kaufvertrag einzuhalten.
Du hast keine Abholfrist genannt
und bist meines Erachtens etwas ungeduldig,
denn der Transport ist mit einigen Vorschriften verbunden.
Überhaupt halte ich es für etwas gewagt,
solche Sachen hier "privat" anzubieten
und von "privat" kaufen zu lassen.
Würth gibt das meines Wissens NUR an Gewerbetreibende ab.
Und das nicht ohne Grund (Vorschriften).
Du müsstest nun - um aus dem Vertrag zu kommen - aber noch eine datierte Frist zur Abholung setzen
und kannst dann irgendwann über Rücktritt nachdenken....
Ein Nichtzahlerfall reicht dafür nicht.
Kann auch sein,
dass der Käufer nur Deine Daten haben wollte....
Wie gesagt...das private Anbieten halte ich für "kritisch".