03-08-2016 12:07
Ich versuche es jetzt nochmal, etwas klarer.
Ich habe eine Ware nach Bezahlung versichickt.
Nun, nach zwei Wochen (obwohl es wohl egal ist ob es zwei oder drei Wochen sind), möchte der Käufer den Kauf rückabwickeln wg. angeblichen Rauchgeruch an der Ware.
Ich fühle mich etwas verarscht und möchte es nicht.
1.
Ich bin Nichtraucher.
2.
Wer weiß, wass der Käufer mit der Ware (Mantel) innerhalb der zwei oder auch einer Woche gemacht hat.
3.
Es war ein Privatverkauf. Ich habe deutlich in der Artikelbeschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen.
Meine Fragen:
a)
Gibt es den Button, Rückabwicklung ablehnen?
b)
Was hat das für mich an Konsequenzen?
@ann-arte schrieb:Ich versuche es jetzt nochmal, etwas klarer.
Ich habe eine Ware nach Bezahlung versichickt.
Nun, nach zwei Wochen (obwohl es wohl egal ist ob es zwei oder drei Wochen sind), möchte der Käufer den Kauf rückabwickeln wg. angeblichen Rauchgeruch an der Ware.
Ich fühle mich etwas verarscht und möchte es nicht.
1.
Ich bin Nichtraucher.
2.
Wer weiß, wass der Käufer mit der Ware (Mantel) innerhalb der zwei oder auch einer Woche gemacht hat.
3.
Es war ein Privatverkauf. Ich habe deutlich in der Artikelbeschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen.
Meine Fragen:
a)
Gibt es den Button, Rückabwicklung ablehnen?
b)
Was hat das für mich an Konsequenzen?
Mag sein, dass ich es überlesen habe, aber: wie hat der Käufer bezahlt?
Per Paypal? Dann darfst Du Dich schonmal auf eine Erstattung an den Käufer seelisch vorbereiten.
Per Überweisung? Wenn Du Deiner Sache 1000%ig sicher bist, würde ich dir Rücknahme freundlich ablehnen.
Es kommt auch ab und an vor, dass die Zusteller im Fahrzeug quarzen - so kann es kommen, dass das Kleidungsstück nach Rauch riecht. Ist natürlich nicht dein Verschulden.
edit: Ich sehe gerade, dass Du wohl ausschließlich Überweiung anbietest. Also würde ich die Rücknahme entschieden ablehnen und eine eventuelle Rotbewertung so kommentieren, dass sie auf den Käufer zurückfällt.
Achso: Antworten kannst Du hier unter: "Kommentare"