23-01-2013 11:55
Ein Bekannter hat vor 2 Monaten einen Ipod bei ebay verkauft.
Gekauft hat er ihn als 3 G mit 8 GB speicher.
und so hat er auch über Suche bei ebay und anderen Suchmaschinen über den Code am Gerät die Angabe 3 G mit 8GB bekommen.
Ebay schlägt ja immer solche Vorlagen vor, also hat er die Vorlage 3 G 8GB genommen.
2 Monate nach Kauf meldet sich der Käufer und behauptet, er hätte ihm einen 2 G als 3 G verkauft. Weil es lt. Apple keinen 3 G mit 8 GB gibt.
Wie ist die Rechtslage nach 2 Monaten? Privatverkauf mit Vorlage von ebay?
Danke schonmal.
Hallo,
na sicher gibt es diese Handys.
Dein VK soll sich mal umschauen, die werden zichfach angeboten.
Es ist ein iPod ! kein iPhone.
Du hast recht, deswegen haben wir es ja auch so eingestellt.
Aber ihn interessiert nicht was andere machen xD
Naja, wir warten jetzt ab ob er wirklich einen Anwalt einschalten wird. Sind versichert.
Danke
Ich weis dass es keine Juristen sind 😉
Aber bevor wir uns an einen Juristen wenden ersteinmal ein bisschen Feedback einholen.
Eine von den 3 Stand am Gerät.
MC086FD/A, MC086LL/A, MC086ZP/A
>Wie ist die Rechtslage nach 2 Monaten?
Moin
hier antworten KEINE Juristen,
sondern User "wie Du und ich"
Hast Du mal die Artikelnummer zum iPhone von Deinem Freund?