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Käufer möchte sein Geld zurück.

jul18sch
Auf Erkundungstour

Ein Bekannter hat vor 2 Monaten einen Ipod bei ebay verkauft.

 

Gekauft hat er ihn als 3 G mit 8 GB speicher.

und so hat er auch über Suche bei ebay und anderen Suchmaschinen über den Code am Gerät die Angabe 3 G mit 8GB bekommen.

 

Ebay schlägt ja immer solche Vorlagen vor, also hat er die Vorlage 3 G 8GB genommen.

 

2 Monate nach Kauf meldet sich der Käufer und behauptet, er hätte ihm einen 2 G als 3 G verkauft. Weil es lt. Apple keinen 3 G mit 8 GB gibt.

 

Wie ist die Rechtslage nach 2 Monaten? Privatverkauf mit Vorlage von ebay?

 

Danke schonmal.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo,

na sicher gibt es diese Handys.

Dein VK soll sich mal umschauen, die werden zichfach angeboten.

Antworten (3)

Antworten (3)

jul18sch
Auf Erkundungstour

Es ist ein iPod ! kein iPhone.

 

Du hast recht, deswegen haben wir es ja auch so eingestellt.

Aber ihn interessiert nicht was andere machen xD

 

Naja, wir warten jetzt ab ob er wirklich einen Anwalt einschalten wird. Sind versichert.

 

Danke

jul18sch
Auf Erkundungstour


Ich weis dass es keine Juristen sind 😉

Aber bevor wir uns an einen Juristen wenden ersteinmal ein bisschen Feedback einholen.

 

Eine von den 3 Stand am Gerät.

MC086FD/A, MC086LL/A, MC086ZP/A

 

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Wie ist die Rechtslage nach 2 Monaten?

 

Moin

hier antworten KEINE Juristen,

sondern User "wie Du und ich"

 

Hast Du mal die Artikelnummer zum iPhone von Deinem Freund?

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