06-07-2013 09:34
Am 7.6. habe ich folgenden Artikel verkauft:
http://www.ebay.de/itm/281115400086?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
Nach schriftlicher und telefonischer Kontaktaufnahme mit der Käuferin vereinbarten wir eine Anzahlung von 500,- Euro, da die Käuferin die Ware erst einen Monat später abholen wollte. Trotz Zusage der Anzahlung ist bis heute kein Geld da und die Käuferin reagiert nicht mehr. Ich habe sie schriftlich per Einschreiben auf Erfüllung angemahnt und bei Ebay einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet. Wie würdet Ihr jetzt weiterverfahren? Mahnbescheid schicken? Rechtsanwalt einschalten wegen Erfüllung des Kaufvertrages? Zwischenzeitlich habe ich 4 weiteren potentiellen Käufern abgesagt, weil die Ware ja verkauft ist. Danke für Eure Beiträge.
bis du einen rechtsstreit durchgezogen hast, gibts bestimmt nicht nur rauch- sondern auch bierverbot in nrw...
du kannst das natürlich durchziehen (hast ja einen gültigen kaufvertrag) aber in der regel schmeißt man da gutes geld dem schlechten hinterher..und wer trägt die anwaltskosten?
wichtig: den geöffneten fall selber schließen (dann gibts eine verwarnung), gleichzeitig per einschreiben eine fristsetzung, nach deren ablauf der kaufvertrag nichtig ist und dann wieder neu ans werk!
nebenbei: wäre es für dein teil nicht günstiger bei kleinanzeigen? regional ist doch für abholer bestimmt günstiger? und dann: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!!