20-02-2014 00:52
Glaube kaum, dass jemand nach Jahren
wegen der paar Öcken vor Gericht ziehen würde.
Wäre ja absolut lächerlich, vor allem nach dem "übergroßen Interesse",
das er vorher am Erhalt seiner Käufe gezeigt hat.
Zudem kann man im Fall des Falles auch immer noch rückerstatten...
Schreib auf das Päckchen groß und fett "31.12.2016" und lege es auf den Dachboden oder in den Keller. Wenn Du es dann beim Entrümpeln nach diesem Datum wiederfindest, kannst Du es entsorgen. Dann ist der Kaufvertrag verjährt. Vielleicht fällt dem Käufer ja in 2 Jahren ein, dass er sein Päckchen doch noch haben will und er meldet sich wieder und zahlt das Porto. Wäre dann schon blöd, wenn Du es nicht mehr hättest, jedoch nach geltendem Recht noch liefern müsstest ;).
Seltsame Käufer hast du da... hatte ich in all den Jahren nie...
Schmeiß halt ebenfalls weg (mit den anderen Artikeln aus "Fall 1", die dich stören)

Und mache um Himmels Willen ein paar augenfreundliche Absätze,
wenn du nochmal einen derart langen Sermon schreibst!