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Käufer scheint nicht zahlen zu wollen? Ich will aber das er zahlt und den Artikel abholt.

Ein Käufer hat per Sofort-Kauf 4 Sommerreifen von mir erstanden und spielt seitdem toter Mann! Mehrere Aufforderungen haben nichts gebracht. Morgen läfu die 4 Tages Frist von ebay aus in der er Stellung beziehen muss. Ich will auf keinen Fall den Artikel noch mal einstellen. Er hat geboten und er muss dann auch bezahlen. Was er dann mit den Reifen macht ist seine Sache.

Zum Kotzen das ein Wort nichts mehr zu zählen scheint!

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@jybww@  schrieb:

Ein Käufer hat per Sofort-Kauf 4 Sommerreifen von mir erstanden und spielt seitdem toter Mann! Mehrere Aufforderungen haben nichts gebracht. Morgen läfu die 4 Tages Frist von ebay aus in der er Stellung beziehen muss. Ich will auf keinen Fall den Artikel noch mal einstellen. Er hat geboten und er muss dann auch bezahlen. Was er dann mit den Reifen macht ist seine Sache.

Zum Kotzen das ein Wort nichts mehr zu zählen scheint!


Als Alternative zum Anwalt steht auch das Mahnverfahren

http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm


@jybww@  schrieb:

Ein Käufer hat per Sofort-Kauf 4 Sommerreifen von mir erstanden und spielt seitdem toter Mann! Mehrere Aufforderungen haben nichts gebracht. Morgen läfu die 4 Tages Frist von ebay aus in der er Stellung beziehen muss. Ich will auf keinen Fall den Artikel noch mal einstellen. Er hat geboten und er muss dann auch bezahlen. Was er dann mit den Reifen macht ist seine Sache.

Zum Kotzen das ein Wort nichts mehr zu zählen scheint!


Servus @jybww

 

Es scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben,

aber ein Mahnverfahren ist - wenn man selbst noch nicht geleistet hat - unter Umständen nur weggeschmissenes Geld.

 

Bitte holt Euch mal so ein Formular und schaut es Euch genau an !

 

Veröffentlichte Urteile zu solchen Konstellationen mit ihren "Ebay-Besonderheiten" sind praktisch nicht zum Heranziehen zu finden, so muss man sich wohl oder übel im "normalen" Schuldrecht bewegen.

 

Das hieße für mich:
Sicher zugestellt eine datierte Frist zur Abholung setzen.

Auf die Pflichten aus dem Kaufvertrag (BGB) hinweisen (Zahlung und Abnahme).
Ankündigen, was passieren wird,

wenn weiter nicht erfüllt wird (Kosten für Einlagerung)

oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Was Du ja nicht willst.

 

Wie Dir schon geraten wurde:

Vorher schauen,

ob bei dem Menschen was zu holen ist,

damit Du nicht auf Kosten sitzenbleibst.

 

Wieso eigentlich erst Gebote und dann per Sofortkauf beendet ?

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