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Käufer sendet Ware nicht zurück...

Hallo zusammen,

habe vor etwa 2 Wochen vier Alufelgen verkauft(Startpreis 1Euro). Jetzt kamm eine Beschwerde des Käufers, dass angeblich alle vier Felgen schrott sind hab diese aber selbst bis zum Verkauf gefahren.

Gab dem Käufer dann meine Telefonnummer und er reif an. Haben uns dann darauf geeinigt, dass ich ihm das Geld(Kaufpreis+Versand) wieder zurücküberweise wollte keinen Stress... Letzte Woche bekamm ich eine Nachricht, dass er das Geld erhalten hat und ich die Abholung jetzt veranlassen kann. Falls die Ware nicht spätestens nach 7 Tagen abgeholt wird berechnet er mir noch Standgebühren. Wir sind über 650km voneinander entfernt.... Hab ihn vor zwei Tagen nochmal angerufen, dass er doch bitte meine Ware zurücksendet mit dem von mir mit überwiesenen "Versandgeld". Bei unserem heutigen Gespräch sagte er nur ich bekomme jetzt noch eine Rechnung für das Wuchten der Felgen und die Felgen bekomm ich nur wenn ich nochmal 25Euro Versand und die Rechnung von 50Euro bezahle. Im Vorgespräch vor meiner Zusage, dass ich die Felgen zurüchnehme hat er jedoch gesagt er musste die felgen nicht mal wuchten lassen oder Reifen aufziehen weil man die Beschädigung mit blosen Auge erkennen kann.

Weiß nicht mehr weiter:-(

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.....

 

War ein Privatverkauf

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

krims_krams,

 

hast du mal auf das Datum des Threads geschaut?

 

Ich glaube kaum, daß TE nach einem halben Jahr hier nochmal reinschaut.

 

Die Sache ist längst gelaufen.

 

 

Es handelt sich wohl um die EXIP-Felgen ?

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&sort=12&rows=25&useri...

 

Hier ist dein ähem Stammkunde dominik7692 ja lediglich bis 110,00 € mitgegangen, also wahrscheinlich bis zum Wunschpreis.

 

Die Differenz bis zum erzielten Kaufpreis gibt doch locker noch die Rückversandkosten her. Wenn du die Ware dann zurück hast, kannst sie ja dominik7692 zu seinem Einsatz überlassen - und alle sind zufrieden. 😉

 

 

Antworten (13)

Antworten (13)

Bedanke mich für die schnelle Hilfe. Gut, dass es solche Leute noch gibt. Hab mich jetzt mit dem Käufer darauf geeinigt, dass wir das Alles vergessen und er mir noch nen kleinen Betrag überweist. Er versucht 2 Felgen noch zu retten und die anderen Beiden wirft er weg.

 

Die Felgen sind kein Schrott hab Sie über Jahre gefahren nur der Käufer ist im höheren Alter und hörte sich nett an und deshalb dachte ich mir es wär Blödsinn hier jetzt Sreit anzufangen.

Noch ergänzend folgender Hinweis:

 

Dein Käufer hat noch keinen Anspruch auf irgendwas, wenn er lediglich behauptet, dass die Felgen Schrott seien.

Er muss es nachweisen, zum Beispiel mit der Bestätigung einer Fachwerkstatt, Hersteller o. Ä.

 

Da du aber telefonisch bereits die Rücknahme zugesagt hast, gehe ich mal davon aus, dass du weisst oder zumindest ahnst, dass er nicht unrecht haben könnte? ?:|

Also muss ich mindestens nochmal 25 Euro überweisen!

 

Joa, dachte ich mir schon.

 

Wenn die Mängelrüge deines KÄufers und somit sein Verlangen nach Wandlung des Kaufvertrages (also Rückabwicklung) berechtigt ist, stehen ihm auch die Hinversandkosten zu.

Ihm stehen dann im Prinzip alle ihm in Verbindung mit dem Kauf entstandenen Kosten zu.

 

Aus der Rechnung sollte übrigens hervorgehen, ob er das Wuchten der Felgen vor euerem Telefongespräch oder erst danach vornehmen hat lassen.

 

 

Dein Käufer hat recht.

 

Bei Reklamationen ist der Käufer so zu stellen wie wenn der Kauf nie stattgefunden hat.

 

Er konnte von dir dei Abholung der Ware verlangen.

 

Denn du hast ihm einmal Versandkosten nicht überwiesen.


Der Käufer hat Anrecht auf

Kaufpreis

Hinversand

Rückversand

 

Und wenn du an den richtigen kommen würdest, würde dir der Käufer auf deine Kosten andere Felgen kaufen und dir den Differenzbetrag noch in Rechnung stellen.

 

Und evtl. einklagen.

Der Käufer ist nicht verpflichtet, die
Versandkosten vorzustrecken!

 

 

Der Käufer hat genau den Betrag erhalten, den er mir überwiesen hat.

Nein ich habe Kaufpreis und einmal 25 Euro für den Rückversand überwiesen..

Was heisst "Versandgeld"?

Hast du ihm die Hin- und Rücksendekosten überwiesen?

 

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

 

Du hast dem Käufer den Auktionspreis, die Hinversandkosten + die Rückversandkosten überwiesen?

 

 

krims_krams123
Auf Erkundungstour

Hallo manche sind da wohl voll daneben, ich denke wenn du dem Käufer den Kaufpreis plus Rückversandkosten überwiesen hast und der Käufer die Ware wegen Mangel nicht zurücksendet oder sonst einen quer hat dann ist das in meinen Augen Unterschlagung. Und erst recht wenn er nur 2 der vier Felgen zurück sendet  das Gute behalten, das schlechte zurücksenden Geht´s noch manche haben eben doch ne M..E

Ich würde erst die Rücksendung zurückerhalten wollen und dann das Geld erstatten. damit bin ich Immer Gut gefahren.

 

freundliche grüße

 

Krims_krams123

Also muss ich mindestens nochmal 25 Euro überweisen!

 

Wenn dein Käufer Anspruch auf Rückabwicklung hat und du nicht nur aus Kulanz zurücknimmst:

JA.

 

Und wenn er das Wuchten im Vertrauen auf die zugesicherten Eigenschaften vornehmen hat lassen, auch diese Kosten, sofern sich erst nachträglich herausgestellt hat, dass diese zugesicherte Eigenschaften fehlen.

 

Oder, ganz einfach ausgedrückt:

Wenn die Felgen tatsächlich Schrott sind. 😐

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