14-10-2012 20:36
die Gebühren sind erheblich, wie kann ich mir das erstsparen? Wo muß ich was eingeben? Der 2 Bieter hat auch kein Interesse mehr.
wenn Du den Rücktritt des K. "einfach so" akzeptierst, ist das Deine Entscheidung....
zur Stornierung der Verkaufsgebühren hast Du 2 Möglichkeiten:
a) nicht-bezahlten-Artikel melden
diesen Fall kannst Du (genau) 4 Tage nach Eröffnung mit einer Verwarnung für den K. schliessen
ODER
b) Transaktion abbrechen
in den ersten 7 Tagen nach Falleröffnung bist Du auf die Zustimmung des Käufers angewiesen -
wenn dieser falsch klickt und den Abbruch ablehnt, werden die Gebühren nicht storniert
(wobei dies auch am Festhalten des Kaufvertrags ausgelegt werden kann -
die Forderung aus diesem Kaufvertrag musst Du "dann" natürlich durchsetzen)...
ICH würde einen nicht-bezahlten-Artikel melden und den K. durch die Schließung des Falls verwarnen lassen -
anscheinend hat Dein K. noch auf ein anderes Handy geboten und will sich jetzt aus dem Kaufvertrag schleichen:
musste selber entscheiden....(a oder b)...
wie lautet der Ebay-Nick des Käufers (KEINE! Realdaten)...?
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