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Käufer startet ebay Rücknahmeanfrage - benötige einen Rat

Hallo,

 

habe letzte Woche einen artikel erfolgreich verkauft. 41 Euro.

Gebrauchter Braun Rasierer. Das Gerät war bei Versandt in einwandfreiem Zustand.

Mein Verkaufskonto ist seit mehr als 15 Jahre zu 100 % psositiv. Niemals irgendwelche Probleme dieser Art gehabt.

 

Heute mrogen bewertet mich dieser Käufer ebenfalls zu 100% positiv.

 

Nun, wenige Stunden danach, behauiptet der Käufer, der Rasierer ging beim rasieren einfach aus und auch per Kabel (Ladekabel) läuft er nicht. Behauptet, er sei kaputt. Er hat dann per ebay eine Rücknahme angefragt.

 

Der Käufer hatte per Überweisung bezahlt und den Artikel gestern erhalten.

 

Ich habe ihm geantwortet und darauf hingewiesen, er müsse den Artikel zunächst vollständig laden und während des ladens funktiuoniert der Netztstecker nicht zur Rasur.

 

Meine Fragen da ich so etwas noch nie hatte:

 

1. Muss ich als Privater Verkäufer, der in der Artikelbeschreibeung eine Rücknahme in jedem Fall ausgeschlossen hat und auch keinerlei Garatie und/oder Gewährleistung gibt, den Artikel zurücknehmen?

 

2. Kann der Käufer die bereits abgegebene psotivie Bewertung in einem negative umändern, wenn ich den Artikel nicht zurücknehme?

 

3. Kann der Käufer einen ebay Fall öffnen, der mein 100% gutes ebay Konto in irgend einer Form beenträchtigt?

 

4. Können mir sonst irgendwelche Nachteile entstehen?

 

Wie gesagt, es ist mir sehr unangenehm, möchte dem Käufer auch gerne helfen, doch auf der anderen Seite hat er im Angebot zugestimmt, dass es keine Rücknahme geben kann. Zudem habe ich den artilel beschrieben wie er ist und er war definitv bei Versandt einwandfrei.

 

Vielen Dank für Eure Ausführungen dazu.

 

Gruß

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Hallo

 

@wonjushi

 

ich ähem.... bin jetzt durch Zufall drauf gestoßen, habe NICHT gesucht.

 

Warum schreibst du eigentlich so etwas in die AB ?

 

Entweder zur eigenen Nutzung, oder als Ersatzteillieferant hervorragend geeignet.

 

Das würde bei mir die Vermutung hervorrufen, dass das Gerät evtl. doch nicht läuft.

 

Ich vermisse auch Angaben, wann der Rasierer erworben wurde, bzw. wieviele Jahre im Gebrauch bei dir?

 

Das Pamphlet, was unter deiner AB steht, ist doppelt und gemoppelt. Wenn du einen Länderausschluss eingefügt hast - und du hast ja - dann kannst du dir den Sermon mit "nur an deutsche Bieter usw." auch gänzlich schenken. Zudem sind deine Bedingungen zweimal länger als die eigentliche Artikelbeschreibung, sowas schreckt ab und macht sich eh nicht gut.

 

Was aber überhaupt nicht geht und regelwidrig ist, ist dein folgender Satz:

 

· Für Schreibfehler, Tippfehler oder Fehler und Irrtümer, die sich in der Beschreibung eingeschlichen haben, übernehme ich keinerlei Haftung oder Gewährleistung auf Richtigkeit.

 

Aber selbstverständlich haftest DU für Fehler, die du in die AB hineinbringst, egal ob eingeschlichen, fahrlässig oder auch vorsätzlich. Der Accountinhaber ist allein verantwortlich für seine Angaben.

Einen Ausschluss auf Richtigkeit deiner eigenen Angaben kannst du gar nicht einfordern.

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