21-07-2019 00:55
Hallo!
Ich habe ein Problem mit einem Käufer. Der hat am 19.07 einen Artikel gekauft (bin Privatverkäufer, biete nur Überweisung an) Er hat angefragt ob er UPS Versand haben kann. Hab dme zugestimmt. Danach ändert sich plötzlich die Adresse von München nach Moosach. Kosten waren allerdings die gleichen, daher war es egal. Gegen 0 Uhr kam ein Rücksendeantrag herein, mit der Begründung: Günstigeren Preis gefunden der Verkäufer selbst hat nur Miau geschrieben. Ich habe aber Rückgaben in der Beschreibung ausgeschlossen. Wie kann er einen Antrag stellen. Den habe ich abgelehnt. Wenige Minuten später kam eine Nachricht vom Käufer: Ich zitiere wortwörtlich: "ich mache vo rücktrittsrevht gebrauch" Ich hab dann gleich den Käufer gemeldet. Ich wollte den Kauf aus Kulanz abbrechen, aber das geht jetzt nicht. Was ist da los? Was ist mit dem Käufer los? Kann er mich negativ bewerten deswegen? Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten?? Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?
@stebr_1823 schrieb:Hallo!
Ich habe ein Problem mit einem Käufer. Der hat am 19.07 einen Artikel gekauft (bin Privatverkäufer, biete nur Überweisung an) Er hat angefragt ob er UPS Versand haben kann. Hab dme zugestimmt. Danach ändert sich plötzlich die Adresse von München nach Moosach. Kosten waren allerdings die gleichen, daher war es egal. Gegen 0 Uhr kam ein Rücksendeantrag herein, mit der Begründung: Günstigeren Preis gefunden der Verkäufer selbst hat nur Miau geschrieben. Ich habe aber Rückgaben in der Beschreibung ausgeschlossen. Wie kann er einen Antrag stellen. Den habe ich abgelehnt. Wenige Minuten später kam eine Nachricht vom Käufer: Ich zitiere wortwörtlich: "ich mache vo rücktrittsrevht gebrauch" Ich hab dann gleich den Käufer gemeldet. Ich wollte den Kauf aus Kulanz abbrechen, aber das geht jetzt nicht. Was ist da los? Was ist mit dem Käufer los? Kann er mich negativ bewerten deswegen? Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten?? Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?
Servus @stebr_1823
Es gibt Geschichten und Gerüchte,
die halten sich ewig,
auch wenn sie noch so falsch sind.
Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen.
Man kann eine datierte Frist zur Zahlung setzen
und ankündigen,
dass man dann irgendwann,
wenn kein Geld kommt,
vom Vertrag zurücktreten wird.
Ob man sich diesen Aufwand wirklich macht,
wenn man mit so einem sprunghaften Kunden zu tun hat,
sollte man ggf. davon abhängig machen,
ob man den Artikel,
für den Fall,
dass es dumm läuft und der doch noch bezahlt,
einfach und günstig wiederbeschaffen kann.
Bei Büchern z.B. relativ einfach.
Bei dem Aktenvernichter kann ich das nicht sagen.
Ich gehe aber davon aus,
dass es um das Buch geht.
Zu dem Ablauf an sich:
Es gibt immer wieder Käufer,
welche 1. meinen, sie kauften doch "bei Ebay"... Ebay = Unternehmen... also Rücktrittsrecht...,
was es ohnehin - im Gegensatz zum Widerrufsrecht - kaum noch gibt;
und 2. dann denken,
am ehesten passte doch die RückGABE.
Blödsinn... haben sie doch gar nichts,
was sie zurückgeben können.
Egal.... wer SO kauft,
der liest auch keine Erläuterung zum Rückgabeprozess.
Nun bleibt Dir wohl nur der Nichtzahlerfall.
In Zukunft lass solchen Unfug wie "Grundpreisangabe" (Aktenvernichter).
@stebr_1823 schrieb:Was ist da los?
Was ist mit dem Käufer los?
Kann er mich negativ bewerten deswegen?
Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten??
Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?
das kann Dir nur der Käufer erzählen!
Der Käufer hat anscheinend den Artikel woanders gekauft - keine Lust mehr die Kaufabwicklung abzuschließen - keine Kohle mehr - etc.etc.
Wenn der K. innerhalb und während der Laufzeit "nicht-bezahlter-Artikel" mit Dir über die Ebay-Nachrichten bzw. im eröffneten Fall kommuniziert bleibt das Bewertungsrecht erhalten (leider!).
Verkäufer können schon seit 2008 keine Roten Laternen mehr verteilen.
Wenn er nicht zahlt hebt das den Kaufvertrag nicht auf - diesen musst Du separat unter Fristsetzung kündigen....
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
Hallo,
versende erst, wenn er bezahlt hat.
Wenn er nicht bezahlt, dann eröffne in 4 Tagen (erst ab dem vierten Tage dem Kauf möglich) einen "Nichtzahler-Fall", das geht über
den Button "Käufer bzw. Problem" melden.
Gehe da weiter nach Anleitung vor.
Nach weiteren 4 Tagen kannst/musst Du den Fall schließen, dann bekommst Du deine Verkaufsprovision zurück, und der Käufer
bekommt einen Negativeintrag (für andere nicht sichtbar) auf sein Käuferkonto.
Wiederholt er solche Dinge zwei bis drei Mal, wird er als Käufer bei ebay gesperrt.
@stebr_1823 schrieb:Hallo!
Ich habe ein Problem mit einem Käufer. Der hat am 19.07 einen Artikel gekauft (bin Privatverkäufer, biete nur Überweisung an) Er hat angefragt ob er UPS Versand haben kann. Hab dme zugestimmt. Danach ändert sich plötzlich die Adresse von München nach Moosach. Kosten waren allerdings die gleichen, daher war es egal. Gegen 0 Uhr kam ein Rücksendeantrag herein, mit der Begründung: Günstigeren Preis gefunden der Verkäufer selbst hat nur Miau geschrieben. Ich habe aber Rückgaben in der Beschreibung ausgeschlossen. Wie kann er einen Antrag stellen. Den habe ich abgelehnt. Wenige Minuten später kam eine Nachricht vom Käufer: Ich zitiere wortwörtlich: "ich mache vo rücktrittsrevht gebrauch" Ich hab dann gleich den Käufer gemeldet. Ich wollte den Kauf aus Kulanz abbrechen, aber das geht jetzt nicht. Was ist da los? Was ist mit dem Käufer los? Kann er mich negativ bewerten deswegen? Und warum kann ich ihn nicht negativ dafür bewerten?? Und was passiert wenn er jetzt nicht zahlt?
vorab: Moosach ist in München - es ist ein Ortsteil von München.
Wenn du den Kauf nicht abbrechen kannst, dann war ein paar Tage, dann melde ein Problem https://resolutioncenter.ebay.de/
diesen Fall schließt du nach 4-5 Tagen mit "Ich habe mein Geld noch nicht erhalten".
Käufer erhält einen Negativ-Eintrag - du bekommst die Provision erstattet.
Setze ihn dann gleich auf deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei dir kaufen kann.
Hast du es hier versucht, ob du den Kauf abbrechen kannst - "Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, die Transaktion abzubrechen"
(es sollte unbedingt "Käufer wünscht Abbruch" angegeben werden.
und hier Lektüre https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/probleme-mit-kufern-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klre...
Frag den Käufer mal, wo das steht: "ich mache vom rücktrittsrecht gebrauch"
Ja, der Käufer kann dich bewerten - der Verkäufer kann keine negative Bewertung abgeben - das schon seit Jahren.
(Die Frage WARUM stellt sich mir auch immer wieder!)