21-08-2019 11:27
Hallo,
ich habe ein voll funktionsfähiges Objektiv bei Ebay verkauft, es wurde per PayPal bezahlt.
Nun hat der Verkäufer eine Rückgabe angefordert, da er fälschlicherweise der Meinung ist das Objektiv sei defekt.
„…Sehr geehrter Verkäufer, dieses Objektiv fokkusiert nicht an meiner Nikon D 5100 und meiner Nikon D7100. Den Wahlregler am Objektiv habe ich bedient- ohne Erfolg.Haben Sie einen Fubktionstest vor dem Versand durchgeführt? Unter diesen Umständen kann ich das Objektiv nicht nutzrn….“
Es aber so, dass das Objektiv voll funktionsfähig ist, nur an seiner D5100 und seiner D7100 nicht kompatibel ist. Dies kann man auch auf der Herstellerseite nachschauen. Ich habe Ihm das aber eBay „Rückgabe“ ausführlich geschildert (habe auch die Hersteller Links angegeben und auch Screenshots von den Kompatibilitätstabellen eingefügt), er hat noch nicht geantwortet und die „Rückgabe“ ist bald beendet.
Normalerwies hätte ich gesagt, er solle es auf seine Kosten zurückschicken, aber das kann ich nicht auswählen und ich finde es sehr unverschämt, dass wenn der Käufer zu blöd ist und sich etwas falsches kauft hat, ich dafür zahlen muss.
Soll ich den Fall einfach abwarten und schauen wie eBay darauf reagiert? Was passiert denn, wenn eBay sagt, „nein“ und er mir das Objektiv dann nicht zurückschickt und somit das Geld und das Objektiv hat?
Vielen Dank,
Sebastian
@baschtl123 schrieb:Hallo,
ich habe ein voll funktionsfähiges Objektiv bei Ebay verkauft, es wurde per PayPal bezahlt.
Nun hat der Verkäufer eine Rückgabe angefordert, da er fälschlicherweise der Meinung ist das Objektiv sei defekt.
„…Sehr geehrter Verkäufer, dieses Objektiv fokkusiert nicht an meiner Nikon D 5100 und meiner Nikon D7100. Den Wahlregler am Objektiv habe ich bedient- ohne Erfolg.Haben Sie einen Fubktionstest vor dem Versand durchgeführt? Unter diesen Umständen kann ich das Objektiv nicht nutzrn….“
Es aber so, dass das Objektiv voll funktionsfähig ist, nur an seiner D5100 und seiner D7100 nicht kompatibel ist. Dies kann man auch auf der Herstellerseite nachschauen. Ich habe Ihm das aber eBay „Rückgabe“ ausführlich geschildert (habe auch die Hersteller Links angegeben und auch Screenshots von den Kompatibilitätstabellen eingefügt), er hat noch nicht geantwortet und die „Rückgabe“ ist bald beendet.
Normalerwies hätte ich gesagt, er solle es auf seine Kosten zurückschicken, aber das kann ich nicht auswählen und ich finde es sehr unverschämt, dass wenn der Käufer zu blöd ist und sich etwas falsches kauft hat, ich dafür zahlen muss.
Soll ich den Fall einfach abwarten und schauen wie eBay darauf reagiert? Was passiert denn, wenn eBay sagt, „nein“ und er mir das Objektiv dann nicht zurückschickt und somit das Geld und das Objektiv hat?
Vielen Dank,
Sebastian
Servus @baschtl123
Tja... mit solchen Verläufen muss man wohl leben,
wenn man Paypal als Bezahlmethode anbietet und der Käufer dann auch über Ebay eine Rückgabe eröffnet.
Vor geraumer Zeit konnte man sich noch darauf verlassen,
dass bei Einleiten einer Rückgabe durch den Käufer,
dieser den Artikel erst einmal sendungsverfolgt auf den Rückweg bringen musste,
damit überhaupt Geld an ihn zurückfließt.
Das scheint sich aber inzwischen geändert zu haben.
Falls überhaupt ein Mensch auf den Fallverlauf schaut,
wäre es vermutlich wichtig,
kurz und knapp mitzuteilen,
dass die fehlende Kompatibilität keinen Mangel darstellt,
weil sie auch nie behauptet wurde.
Aber große Hoffnungen hätte ich da trotzdem nicht.
Ich durfte schon lesen,
dass ein TE berichtete,
Ebay habe einem K geschrieben,
er müsse nicht zurücksenden.
Freilich kann man als VK der Entscheidung dann auch noch widersprechen.
Das mag dann auch die Konstellation sein,
bei der wirklich mal ein - mit Glück denkender - Mensch drüberschaut.
Konnte man hier auch schon lesen.
Gleichwohl:
Sollte der Käufer Geld und Ware haben,
würde ich es in so einem Fall auf einen Rechtsstreit anlegen.
Deshalb würde mich die Entscheidung von Ebay auch nicht wirklich kratzen.
@baschtl123 schrieb:Hallo,
ich habe ein voll funktionsfähiges Objektiv bei Ebay verkauft, es wurde per PayPal bezahlt.
Nun hat der Verkäufer eine Rückgabe angefordert, da er fälschlicherweise der Meinung ist das Objektiv sei defekt.
„…Sehr geehrter Verkäufer, dieses Objektiv fokkusiert nicht an meiner Nikon D 5100 und meiner Nikon D7100. Den Wahlregler am Objektiv habe ich bedient- ohne Erfolg.Haben Sie einen Fubktionstest vor dem Versand durchgeführt? Unter diesen Umständen kann ich das Objektiv nicht nutzrn….“
Es aber so, dass das Objektiv voll funktionsfähig ist, nur an seiner D5100 und seiner D7100 nicht kompatibel ist. Dies kann man auch auf der Herstellerseite nachschauen. Ich habe Ihm das aber eBay „Rückgabe“ ausführlich geschildert (habe auch die Hersteller Links angegeben und auch Screenshots von den Kompatibilitätstabellen eingefügt), er hat noch nicht geantwortet und die „Rückgabe“ ist bald beendet.
Normalerwies hätte ich gesagt, er solle es auf seine Kosten zurückschicken, aber das kann ich nicht auswählen und ich finde es sehr unverschämt, dass wenn der Käufer zu blöd ist und sich etwas falsches kauft hat, ich dafür zahlen muss.
Soll ich den Fall einfach abwarten und schauen wie eBay darauf reagiert? Was passiert denn, wenn eBay sagt, „nein“ und er mir das Objektiv dann nicht zurückschickt und somit das Geld und das Objektiv hat?
Vielen Dank,
Sebastian
wer Pay Pal anbietet
hat die AGB gründlich gelesen
Du gibst dem Käufer ein 180 Tage langes Rückgaberecht
also schicke hdas Geld für die Rückgabe des Artikels
und nach Eingang über Pay Pal den gesamten Kaufbetrag einschl. Versandkosten @baschtl123
Wichtige Informationen
Urteil zum PayPal-Käuferschutz baschtl123
Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 22. November 2017 entschieden, dass Verkäufer nach einer Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen des PayPal-Käuferschutzprogramms erneut berechtigt sind, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Laut BGH erlösche der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar, wenn dieser vereinbarungsgemäß auf dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Kaufpreisforderung soll jedoch wiederbegründet werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird. Der BGH geht hier von einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung aus. PayPal lege nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung von Fällen nach der Käuferschutzrichtlinie an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien- anders als das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht – nicht sicherstelle.
Weitere Informationen zu den Urteilen finden Sie hier