15-12-2012 20:38
Der Käufer hat als Begründung angegeben er hätte einen falschen Betrag eingegeben. Er hat das Gebot am 15.12. abgegeben und heute, einen Tag vor Auktionsende gestrichen. Seine Eingabe lag 5,00 Euro über dem Startpreis.
nein, das darf er nicht. wenn er sich abgeblich vertan hat, hatte er nach dem zurueckziehen ein neues gebot abgeben muessen