05-09-2018 11:24
Hallo Ebay-Community,
ich habe vor kurzem eine Uhr zu einem nicht unerheblichen Wert (knapp vierstellig) auf Ebay versteigert. Der Käufer möchte nun unter der Angabe, er habe von Ebay die Information erhalten mein Profil seie nicht "vertrauenswürdig" vom Kauf zurücktreten.
Nach dreimaligem telefonieren mit dem Ebay-Kundendienst wurde mir versichert, dass es keine Sicherheitsbedenken mit meinem Profil gegeben habe und dass der Käufer diese Information somit in keinem Fall erhalten haben kann - es scheint sich also um eine Falschaussage zu handeln. Zusätzlich habe ich natürlich den Kauf per Paypal ermöglicht und dem Käufer angeboten, ihm eine Kopie meines Personalausweises als Sicherheit zuzusenden.
Meine Frage ist nun, ob jemand Erfahrung mit solchen Umständen hat? Ich bin in Anbetracht der Höhe des Auktionswertes versucht, rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten. Nach meinem Verständnis ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Käufer liefert keine rechtlich gültige Basis für seinen Rücktritt von diesem. Gibt es Erfahrungswerte bezüglich der Chancen, die ich damit habe?
Beste Grüße,
Hallo -
ich würde diesen unseriösen User nicht zwingen,
meinen Artikel zu erwerben,
vor allem, wenn er mit PP bezahlen würde.
Irgendwas gibt es immer - und wenn er selbst einen Kratzer reinmacht -
um zu reklamieren und sein Geld zurückzufordern.
Der Käuferschutz über PP macht's möglich...
Zudem sollte man keinesfalls Hinz und Kunz
Kopien seiner Personalpapiere überlassen...
@jannikraedisch schrieb:Hallo Ebay-Community,
ich habe vor kurzem eine Uhr zu einem nicht unerheblichen Wert (knapp vierstellig) auf Ebay versteigert. Der Käufer möchte nun unter der Angabe, er habe von Ebay die Information erhalten mein Profil seie nicht "vertrauenswürdig" vom Kauf zurücktreten.
Nach dreimaligem telefonieren mit dem Ebay-Kundendienst wurde mir versichert, dass es keine Sicherheitsbedenken mit meinem Profil gegeben habe und dass der Käufer diese Information somit in keinem Fall erhalten haben kann - es scheint sich also um eine Falschaussage zu handeln. Zusätzlich habe ich natürlich den Kauf per Paypal ermöglicht und dem Käufer angeboten, ihm eine Kopie meines Personalausweises als Sicherheit zuzusenden.
Meine Frage ist nun, ob jemand Erfahrung mit solchen Umständen hat? Ich bin in Anbetracht der Höhe des Auktionswertes versucht, rechtliche Schritte gegen den Käufer einzuleiten. Nach meinem Verständnis ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und der Käufer liefert keine rechtlich gültige Basis für seinen Rücktritt von diesem. Gibt es Erfahrungswerte bezüglich der Chancen, die ich damit habe?
Beste Grüße,
Servus @jannikraedisch
Beim Anruf beim Support landet man meines Wissens in einem "gebuchten" Call-Center,
das auch für andere Unternehmen den Telefonsupport betreut.
So wie man immer wieder mal liest,
bekommt der Zustimmung zu hören,
der gerade an der Strippe ist.
Und kein anderer muss exakt wissen,
was ein anderer Mitarbeiter ins Telefon gesäuselt hast.
Solche Telefonate kannst Du Dir also getrost auch sparen,
wie ich meine.
Der Käufer hat zwei Gebotsrücknahmen:
und war in den letzten 30 Tagen bei 6 Uhrenauktionen erfolgreich.
Vielleicht liegt es daran.
Nun solltest Du bei der Angelegenheit dies bedenken:
Dein Account war lange nicht aktiv.
Hier im Forum wird dies als Anzeichen für einen Hack gedeutet.
Besonders in Fällen,
in denen dann auch gleich was Hochpreisiges angeboten wird.
Der Versand - so wie angegeben - reichte nicht aus,
um die Ware wirklich "versichert" zu versenden.
Paypal hilft dabei dann auch nicht,
wenn es eine Sendungsnummer gibt und die Ware verloren geht.
Einen Apfel statt einer Uhr zu erhalten... wäre auch möglich.
Einen Bieter mit 100% bekommt man in der Gebotsübersicht auch noch zu siehen.
Das hätte der K unzweifelhaft vorher checken sollen,
aber mei... so ist es heute.
Schnell per "Wischphone" ersteigert... dann bereut.
Oder - wie gesagt - er hat zu viele Uhren gekauft.
Eine kostenlose Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen.
Nur Erfahrungswerte. 😉
Auf Erfüllung klagen ?
Kann man machen.
Ein Mahnbescheid ginge - gegen mögliche anders lautende Angaben - so hier nicht.
Lassen würde ich das auf jeden Fall,
falls ein Mitbieter dabei gewesen sein könnte,
den man als Verkäufer irgendwie kennt.
Aber einen Nichtzahlerfall kann man starten.
Dann gibt es die Provision zurück.
Hier würde ich ganz persönlich mir auch die Anschreiberei außerhalb von Ebay sparen...
also in Verzug setzen usw....
weil der K seinen Mangel an Zahlungs- und Abnahmewillen zum Ausdruck gebracht hat.