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Käufer tritt vom Kauf zurück, Angebot soll nun an "Unterbieter" gehen.

Hallo,

 

wer kann hier helfen?

 

ich möchte vom Kauf zurücktreten und habe beim Verkäufer angefragt, ob er es akzeptieren würde, dem anderen Bieter seinen Artikel anzubieten.

 

Von Ebay kam "angeblich" zurück, das

 

"es tut uns leid, aber ihr Angebot an unterlegene Bieter ist nicht länger gültig. Angebotsangaben Dauer: 1 TagStartzeit: 27. Jul. 2012 18:07:23 MESZ"

 

Gibt es hier von seitens Ebay feste Fristen, oder liegt es daran, das der Verkäufer mich bereits schon bewertet hat?

 

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.

 

 

 

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Wenn der unterlegene Bieter nicht möchte, dann verkauf es doch selbst wieder.

Antworten (10)

Antworten (10)

Hallo,

 

ich möchte es zurück geben, da ich damit nicht klar komme. Vielleicht kann es ja der andere???

 

da war mein Gedanke 😉

bgb, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen, AE war immerhin schon vor 8 Tagen 😉

 

selbst wenn der Artikel noch beim Vk wäre, das ändert nichts am geschlossenen Vertrag, der Vk hat dem Unterlegenen angeboten, der will aber nicht, also ist TE wieder im Boot

bgb*blume
Auf Erkundungstour

te hat den artikel schon?

 

na dann ist es ja noch einfacher:

behalten oder selbst wieder verkaufen.

du hast das gute Stück bei dir zu Hause und stellst fest, das du damit nicht zurecht kommst

der Vk war nun so freundlich, deinem Wunsch zu entsprechen und dem Unterlegenen anzubieten

der hatte aber nun kein Interesse mehr

 

es ist und bleibt nun dein Saxophon, stell es doch einfach wieder ein, eine  ausführliche AB, gute Bilder und du wirst das gute Stück wieder los

zu welchem Preis bleibt abzuwarten, kannst auch auf Aktionen warten, bei denen der erhöhte Startpreis nichts kostet

du sparst zudem 2x die Versandkosten (die dein Vk sicher nicht getragen hätte)

bgb*blume
Auf Erkundungstour

zäumen wir das pferd mal andersherum auf:

du hast einen gültigen kaufvertrag, von dem du nicht mal eben aus lust und launer "zurücktreten" kannst.

 

also zahl´ den artikel und stell´ in ggf. selbst wieder ein oder zahl´ zuminest dem verkäufer seine unkosten, damit er wieder einstelln kann. die zweite variante geht natürlich nur mit zustimmung es verkäufers.

 

und dann überleg dir zukünftig, was du wo und wann kaufen willst.

dein käuferverhalt ist nämlich schlicht unmöglich.

Hallo,

 

ich möchte es zurück geben, da ich damit nicht klar komme. Vielleicht kann es ja der andere???

Hallo,

habs eben ausprobiert, an der Bewertung liegt es wirklich nicht.

Warum möchtest du das Saxophon, das ist es doch, worum es hier geht, nun nicht mehr ?

Und der unterlegene Bieter kann das Angebot annehmen , muss es aber nicht.

Okay, ich habe nochmal sicherheitshalber nachgelesen.

 

Sie wählen, ob das Angebot eine Dauer von einem, drei, fünf oder sieben Tagen haben soll. Wenn der Bieter nicht innerhalb dieses Zeitraums reagiert, erlischt das Angebot.

Sie können demselben Bieter nicht erneut ein Angebot unterbreiten; geben Sie ihm also genug Zeit zum Antworten.

 

Der VK legt also für den unterlegenen Bieter fest, wie lange das Angebot für diesen gültig ist.

Die Angebotsdauer für den unterlegenen Bieter legt der VK in seiner Einstllung fest, wenn hier nur 24 Stunden vorgegeben waren war es das.

Ich glaube bei einem Angebot an unterlegene Bieter hat dieser nur 24 Stunden Zeit, das Angebot anzunehmen.

 

An der Bewertung liegt es garantiert nicht.

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