21-10-2018 18:19
Hallo an alle,
folgender Fall:
ich hatte seit einer Woche einen PC angeboten, nur mit Abholung. Dies habe ich auch in der AB nochmals erwähnt.
Heute habe ich 20 Minuten vor Ende des Angebots einen Preisvorschlag erhalten den ich annahm.
Dann schickte mir der Käufer eine Mail, dass er sich mit der Entfernung vertan hätte und ob ich verschicken könnte.
Auf meine Antwort kein Versand möglich kam dann ein lapidares Ok dann kein Kauf.
Toll. Und nun?
Ich weiß, er hat einen Kaufvertrag und das geht eigentlich so nicht, bin aber nicht wirklich scharf darauf das durchzuziehen. Ich sehe
da neuen Ärger vorprogrammiert.
Wie ich jetzt weiter vorgehen muss weiß ich allerdings nicht. Nicht bezahlten Artikel melden oder Käufer melden oder beides?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
@alegnare schrieb:Hallo an alle,
folgender Fall:
ich hatte seit einer Woche einen PC angeboten, nur mit Abholung. Dies habe ich auch in der AB nochmals erwähnt.
Heute habe ich 20 Minuten vor Ende des Angebots einen Preisvorschlag erhalten den ich annahm.
Dann schickte mir der Käufer eine Mail, dass er sich mit der Entfernung vertan hätte und ob ich verschicken könnte.
Auf meine Antwort kein Versand möglich kam dann ein lapidares Ok dann kein Kauf.
Toll. Und nun?
Ich weiß, er hat einen Kaufvertrag und das geht eigentlich so nicht, bin aber nicht wirklich scharf darauf das durchzuziehen. Ich sehe
da neuen Ärger vorprogrammiert.
Wie ich jetzt weiter vorgehen muss weiß ich allerdings nicht. Nicht bezahlten Artikel melden oder Käufer melden oder beides?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Servus @alegnare
Ich halte einen Abbruch mit der Begründung,
dass der Käufer diesen wünscht,
hier für deutlich besser.
1. Fehler passieren,
auch Käufern.
Ob ein Nichtzahlerfall hier "den Richtigen" treffen würde,
ist nicht gesagt.
Wenn man sich manche Dinge als Makros ablegt,
mag das verleiten,
das immer zu posten... auch wenn es alles andere als ideal ist.
2. Ein Nichtzahlerfall hebt freilich nicht einen Kaufvertrag auf.
Eigentlich betont man als VK damit,
dass man an dem KV festhalten möchte.
Dem entgegen spräche das zeitnahe Wiedereinstellen!!!
3. Der Nichtzahlerfall kann jemanden in so einem Fall nur unnötig reizen,
dann eben doch irgendwann abholen zu wollen.
Weil einfach das falsche Instrument in dieser Konstellation.
Und dann ?