abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käufer tritt vom Kauf zurück weil er nicht abholen will

Hallo an alle,

 

folgender Fall:

ich hatte seit einer Woche einen PC angeboten, nur mit Abholung. Dies habe ich auch in der AB nochmals erwähnt.

Heute habe ich 20 Minuten vor Ende des Angebots einen Preisvorschlag erhalten den ich annahm.

Dann schickte mir der Käufer eine Mail, dass er sich mit der Entfernung vertan hätte und ob ich verschicken könnte.

Auf meine Antwort kein Versand möglich kam dann ein lapidares Ok dann kein Kauf.

Toll. Und nun?

Ich weiß, er hat einen Kaufvertrag und das geht eigentlich so nicht, bin aber nicht wirklich scharf darauf das durchzuziehen. Ich sehe

da neuen Ärger vorprogrammiert.

Wie ich jetzt weiter vorgehen muss weiß ich allerdings nicht. Nicht bezahlten Artikel melden oder Käufer melden oder beides?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (4)

Antworten (4)


@alegnare  schrieb:

Hallo an alle,

 

folgender Fall:

ich hatte seit einer Woche einen PC angeboten, nur mit Abholung. Dies habe ich auch in der AB nochmals erwähnt.

Heute habe ich 20 Minuten vor Ende des Angebots einen Preisvorschlag erhalten den ich annahm.

Dann schickte mir der Käufer eine Mail, dass er sich mit der Entfernung vertan hätte und ob ich verschicken könnte.

Auf meine Antwort kein Versand möglich kam dann ein lapidares Ok dann kein Kauf.

Toll. Und nun?

Ich weiß, er hat einen Kaufvertrag und das geht eigentlich so nicht, bin aber nicht wirklich scharf darauf das durchzuziehen. Ich sehe

da neuen Ärger vorprogrammiert.

Wie ich jetzt weiter vorgehen muss weiß ich allerdings nicht. Nicht bezahlten Artikel melden oder Käufer melden oder beides?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

 

 


Servus @alegnare

 

Ich halte einen Abbruch mit der Begründung,

dass der Käufer diesen wünscht,

hier für deutlich besser.

 

1. Fehler passieren,

auch Käufern.

Ob ein Nichtzahlerfall hier "den Richtigen" treffen würde,

ist nicht gesagt.

Wenn man sich manche Dinge als Makros ablegt,

mag das verleiten,

das immer zu posten... auch wenn es alles andere als ideal ist.

 

2. Ein Nichtzahlerfall hebt freilich nicht einen Kaufvertrag auf.

Eigentlich betont man als VK damit,

dass man an dem KV festhalten möchte.

Dem entgegen spräche das zeitnahe Wiedereinstellen!!!

 

3. Der Nichtzahlerfall kann jemanden in so einem Fall nur unnötig reizen,

dann eben doch irgendwann abholen zu wollen.

Weil einfach das falsche Instrument in dieser Konstellation.

Und dann ?

 

Guten Abend ...

 

Das mit der Entfernung vertan kann durchaus sein .

 

Hof gibt es dutzende Male in Deutschland .

 

Da hat einer die PLZ am Ende sicher übersehn .

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Orte_namens_Hof


@alegnare  schrieb:

Hallo an alle,

 

folgender Fall:

ich hatte seit einer Woche einen PC angeboten, nur mit Abholung. Dies habe ich auch in der AB nochmals erwähnt.

Heute habe ich 20 Minuten vor Ende des Angebots einen Preisvorschlag erhalten den ich annahm.

Dann schickte mir der Käufer eine Mail, dass er sich mit der Entfernung vertan hätte und ob ich verschicken könnte.

Auf meine Antwort kein Versand möglich kam dann ein lapidares Ok dann kein Kauf.

Toll. Und nun?

Ich weiß, er hat einen Kaufvertrag und das geht eigentlich so nicht, bin aber nicht wirklich scharf darauf das durchzuziehen. Ich sehe

da neuen Ärger vorprogrammiert.

Wie ich jetzt weiter vorgehen muss weiß ich allerdings nicht. Nicht bezahlten Artikel melden oder Käufer melden oder beides?

 

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

 

 


Und bei der Höhe des Preises würde ich alles ausdrucken was dazu gehört, hauptsächlich das Schreiben in dem er den Kaufrücktritt erklärt und bis zur Verjährung am 31.12.2021 aufheben,-)

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @alegnare

 

Warte ein paar Tage.

 

Dann >

 

Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder