25-02-2015 02:52
Hallo Community,
mein Problem ist schnell beschrieben. Ich habe hier auf Ebay eine funktionstüchtige PS1 verkauft, die bestimmt 20 Jahre alt ist.
Artikelnummer 07628582035666
Die PSN lag bei uns im Keller, ist von meiner Freundin und beim ausmissten hatten wir diese halt wieder gefunden.
Hab sie getestet ob alles geht, wunder bar funktionierte.
Also Fotos gemacht und rein gesetzt.
Nun hat die PS1 einen Chip verbaut gehabt, womit man Sicherungskopien abspielen konnte.
Also die PS1 dann reingesetzt, mit hinweis das diese einen chip verbaut hat und es sind 10 Originalspiele mit dabei.
Nun ich bin alle CDs durchgegangen, angeblich war eine CD nicht mit dabei von den origiinal Spielen. Hat mich gewundert aber okay, kann passieren bei den massen was meine Freundin da hatte. ( PS1 und PS2 war gemischt in einem Karton )
Okay ich habe mich dafür entschuldigt, das es keine absicht war und habe ihr aus Kulanz eine Rückerstattung von 2 Euro angeboten. ( Kaufpreis 25 Euro )
Nun eiige tage später meldete Sie sich wieder und schrieb, das sie alles durch gegangen ist, ein Spiel fehlt, ein sei zerkrazt und sie möchte 7 Euro zurück haben. Dann kam die frage, wieso ich ihr 30 Sicherungskopien mit verkauft hätte, diese will sie nicht, sie möchte 4 Euro zusätzlich haben, damit sie diese mir zurück schicken kann.
Langer rede kurzer Sinn, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, habe ihr angeboten, wenn sie so unzufreiden ist mit dem Artikel, kann sie diesen komplett zurück schicken. Problemfall eröffnet mit Transaktions abbruch.
Wurde abgelehnt.
Es kamen nun Mail, mit einer frist von 7 Tagen, sie möchte ihre 7 Euro haben, oder sie macht eine Anzeige wegen den 8 ihrer Meinung ) mit verkauften RAUBKOPIEN.
hab mich mit ebay schon drüber unterhalten und auch der Polizei den Fall geschildert. Dieser meinte, da ich diese ja nun nicht offiziell mit verkauft habe, sondern diese als Sicherungskopienen mit verschenkt habe, solle ich mir da keine gedanken machen.
Na ja also seien wir auch mal ehrlich ... PS1 - 20 Jahre alt, da wird keine Anzeige ankommen bei dem Wirtschaftlichen schaden bzw. sie wandert in den Papierkorb.
Nur wie kann ich mich jetzt verhalten gegenüber dieser Käuferin ?
Egal wie ich ihr schreibe, sie springt beim Antworten von einem Punkt zum anderen.
Einmal schreibt sie nur über die 2 CDs, dann wieder nur über die Kopien oder mosert über ein Kabel herum.
Gruß Alex
Mal ne Frage am Rande...
Fällt das "United Kingdom" auch unter die neue Umsatzsteuerregelung der EU vom 1.1.2015 ?
Hallo 😃
Erst einmal Applaus! Applaus! Applaus! für deine wirklich hübsche Umschreibung HIER "Nun hat die PS1 einen Chip verbaut gehabt, womit man Sicherungskopien abspielen konnte.
Also die PS1 dann reingesetzt, mit hinweis das diese einen chip verbaut hat und es sind 10 Originalspiele mit dabei." und die Umschreibung in der AB: "Playstation 1 mit Chip".
Dann mal "Butter bei die Fische": Da ist ein Modchip verbaut. Mit dem KANN man Sicherheitskopien abspielen...oder aber "geknackte" Spiele. Ja, es ist nicht illegal, wenn man einen Modchip hat oder verbaut, es kann aber durchaus ein Verstoß gegen Urheberrechte sein, wenn man Originalspiele draufhat!
Da frage ich mich wirklich, wo SOLCHE Auskünfte von Polizeibeamten gemacht werden. Toll! DAS sind dann Vertreter von Recht und Ordnung! Mann, Mann, Mann! Zivilrechtlich und für nen Gewerbetreibenden ist das nämlich u.U. nicht ganz so harmlos!
Von deinem rechtsunsicheren Auftritt als Gewerbetreibender mal abgesehen, von dem was circe dir über Trennung oder Nicht-Trennung von gewerblichen und privaten Verkäufen erklärt hat, solltest du den Unterschied zwischen Gewährleistung wegen Mangels und Widerruf kennen und verstehen.
DU kannst doch nicht einfach mal eine modifizierte Konsole anbieten, OHNE darauf explizit hinzuweisen (Natürlich nicht!)! Der K hat ein Recht darauf, sich selbst zu entscheiden, ob er Raubkopien im Haus haben möchte oder nicht.
Nicht jeder kennt sich aus!
Mal zum Nachlesen http://tinyurl.com/ley8kg6
Ist ein Preview auf den Link zu einer PDF von der IHK Ulm.
Ihr habt die Konsole beim Ausmisten gefunden, du hast nen längeren Dialog mit der K gehabt, du hast bei der Polizei gefragt und nen Thread aufgemacht! Ich frage mich, welchen Stundensatz du dir selbst anrechnest, wenn du DAS alles für sieben Öcken betreibst.
abgesehen davon das du als gewerblicher Verkäufer eine Reklamation anders händeln mußt als du es zu tun gedenkst, finde ich 2€ Nachlaß bei einem Gesamtbetrag von ca. 29€ einen Witz.......auch wenn du das Porto verbraten hast, hat der Käufer den Gesamtbetrag für den Artikel ohne Mängel für rentabel empfunden und gezahlt......das hätte er wahrscheinlich nicht wenn du die Mängel aufgeführt hättest.......ich finde das du mit 7€ Nachlaß in dem Fall gut bedient bist......
Sorry, wenn ich jetzt noch mal nerve:
einen Privatverkauf auf einem gewerblichen Account gibt es nicht. Wenn du Sachen aus deinem privaten Haushalt verkaufst, so ist dieser Verkauf ebenfalls gewerblich, da er über dein Geschäft erfolgt.
Deine Widerrufsbelehrung ist völlig veraltet. Seit letztem Jahr haben sich die Verbraucherrechte geändert, wodurch auch ein gesetzliches neues Widerrufsrecht vorliegt. Erkundige dich mal.
Auweia!
Hast Du schon mal was von einer gültigen Widerrufsbelehrung gehört?
Hier sind drei Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html
http://pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html
Er hier: http://tinyurl.com/os6h8up war übrigens auch völlig überrascht, obwohl er mehrfach auf die Fehler in seinen Angeboten hingewiesen wurde.
Und jetzt darf er 745,40 Euro zahlen...
Soll's Dir wirklich genauso gehen?
@gamekeyland-2013 schrieb:Artikelnummer
Ist das oben etwa eine Telefonnummer ?
Service:
Ansonsten würde ich mir da nicht so einen Kopf machen an deiner Stelle, manche Menschen wissen unverhoffte Geschenke eben einfach nicht zu würdigen.
Mehr als über PayPal rück-abwickeln kann die Käuferin sowieso nicht im Höchstfall und das hast du ja sowieso schon angeboten.
Und mit einer Roten wirst du wohl so oder so rechnen müssen, da kannst du dich auch nicht absichern, selbst wenn du auf alle vorhandenen und möglicherweise noch folgenden Forderungen eingehst.
Ich würde das dann einfach sachlich kommentieren und auf deine Sperrliste hast du die Käuferin ja hoffentlich schon gesetzt.
Hallo Alex,
als gewerblicher Verkäufer weißt du, dass du bei einer Reklamation die Rücksendekosten zu erstatten hast. Wenn sie unbedingt diese Sicherheitskopien zurückschicken will, lass sie doch, die 5,00 € machen den Braten auch nicht mehr fett.
Zahl ihr die 7,00 € und gut ist es.
Die evtl. negative Bewertung trag mit Fassung.
Wenn du im Rahmen einer Nachbesserung eine Rücknahme anbietest bei einer Reklamation, dann trägst DU sämtliche Kosten, auch für den Hin- und Rückversand !
§439 Abs.2
Das hat mit einem Widerruf nichts zu tun