12-01-2020 12:00
Hallo Community,
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe ein paar Standlautsprecher bei Ebay zum Verkauf eingestellt. Es wird ausreichend darauf hingewiesen, dass der Artikel NUR zur Abholung bestimmt ist. Der Verkauf war mit Preisvorschlag. Ich habe nun einen Preisvorschlag erhalten und diesen dann auch angenommen. Als ich den Käufer nun per Mail kontaktiert hatte zwecks Abholtermin habe ich gesehen, dass der Käufer aus Litauen ist. Der Käufer hat jetzt mittlerweile schon per Paypal bezahlt. Ich habe ihn schon mehrfach kontaktiert um ihn darauf hinzuweisen, dass der Artikel abgeholt werden muss und wann dies passieren soll. Ich erhalte keine Antwort und ich glaube mittlerweile fest daran, dass er mich gar nicht versteht und wohl auch nicht begriffen hat, dass der Artikel zur Abholung ist.
Nun habe ich auf meinem Account einen Artikel, der zur Lieferung überfällig ist. Wie kann ich denn jetzt weiterverfahren ?
Hatte sowas noch nie.... vielleicht könnt ihr mir da weiterheflen. Ein Anruf bei Ebay hat mit diesem Sprachcomputer leider überhaupt nichts geholfen.
Danke schon einmal im voraus.
mfg
Du kennst die PayPal-AGB, die besagt,
dass bei Abholung kein Verkäuferschutz besteht? Siehe hier unter 2. den vierten Punkt:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE
Selbst wenn er noch abholen sollte, könnte er im Anschluss über PayPal eine Rückforderung stellen.
Ziehe deshalb einen Kaufabbruch in Erwägung,
Begründung: Der Käufer ist in einem Land gemeldet, in welches Du nicht lieferst.
Oder sinngemäß, dass der Käufer Forderungen stellt, die nicht Bestandteil des Angebotes waren (Du Konntest Dich mit dem Käufer nicht über die Transaktionsdetails einigen).
Gehe dazu über "Probleme klären" hinein:
Das ist die Krux mit Selbstabholung in Verbindung mit PayPal. Beides zusammen verträgt sich nicht.
Was den Paypal-Käufer und Verkäuferschutz betrifft, lass dir von den anderen keinen Quatsch erzählen. Genausowie du kein Verkäuferschutz hat, hat der K keinen Käuferschutz.
Sollte der K also tatsächlich schon bezahlt haben und das auch mit Paypal, spielt es keine Rolle. Du entscheidest also selbst wie es dann weitergeht, schließlich hat er seine Vertragspflicht nicht erfüllt.
Da ich keine Artikelnummer vor mir habe, bitte ich dich dennoch zu prüfen ob du eventuell den Artikel falsch eingestellt hast und zwar mit Abholung, sowie kostemlosen Versand. Das machen nämlich viele falsch beim einstellen des Artikels.
LG
Ach was? Kein Käuferschutz?
"Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,"
Unter 3.2, dritter Punkt von unten, hier zu finden:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE
bedeutet, dass kein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet werden kann.
Sehr wohl aber wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung, da PayPal einem Käufer durch seinen Käuferschutz quasi die halbjährige Beweislastumkehr anbietet.
Warum nutzt eigentlich niemand den Link zum Artikel?
Du hast es wirklich nicht verstanden!
Wenn Du doch lange Texte lesen könntest und nur ansatzweise verstehen würdest.
Deine "Hilfe" sollte sich die nächste Zeit auf die Krabbelgruppe beschränken, wenn Robin der Lisa mal wieder das Förmchen weggenommen hat.
Wie auch in den Grundlagen des eBay-Käuferschutzes zu lesen,
bedeutet eBay-Käuferschutz nix anderes als PayPal-Käuferschutz, weil sich eBay eben explizit (noch) auf deren Käuferschutzbedingungen bezieht.
Der Verkäufer hat also immer untrennbar die Käuferschutzbedingungen zu beachten.
Das mit den Kulanzzahlungen von eBay ist ein ganz anderer Film und hat absolut nichts mit dem eigentlichen Käuferschutz zu tun.
Träumst Du tatsächlich davon, dass eBay "kulanzhalber" hunderte und tausende Euros im Rahmen des Käuferschutzes an einen Käufer aus eigener Tasche bezahlt?
Das drückt der Verkäufer ab, wenn er einen Fehler macht. Und zwar ausschließlich aus dessen PayPal-Bestand.
Dies wird sich erst ändern, wenn eBay die neue Zahlungsabwicklung flächendeckend für alle Verkäufer einführt.
Da wird das Geld für Käuferschutzfälle dann nämlich vom Verkäufer direkt via eBay entrichtet, bzw. gar nicht erst als verfügbares Guthaben beim Verkäufer geführt, sondern von eBay zwischengeparkt ohne Verfügbarkeit seitens des Verkäufers.
Dir ist wirklich nicht zu helfen.
Da kann man noch so stichhaltige Argumente und Nachweise bringen, Du lebst eh' in Deiner eigenen Welt.
Viel Spaß noch dabei, ich bin dann hier raus ...
von carokannix am 12-01-2020 19:01
seine lösung ist:
K holts ab oder nicht...
Sollten durch die Nichtabholung Lagerkosten entstehen, stehen dem VK darüber hinaus noch , je nach Umfang sogar noch Schadensersatz zu.
Ruf doch bei PP an und lass es dir bestätigen 🙂 Ich weiß , dass ich Recht habe und muss dir auch nichts beweisen 🙂
Wäre ich ein Zocker, dürftest du an mir Haus und Hof verzocken auf diese Wette 🙂
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https://www.google.de/search?client=firefox-b-ab&dcr=0&ei=XPYeXuDLJZL2xgP01LzwDQ&q=abholung+%2B+payp...
Lagerkosten? Klar, viel Spaß beim Versteuern!
Anruf? Läßt sich sicher beweisen, was dir am Telefon erzählt wurde! Wobei ich gestehen muss, dass der paypal support besser ist als der bei ebay!
@peterganka schrieb:Hallo Community,
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe ein paar Standlautsprecher bei Ebay zum Verkauf eingestellt. Es wird ausreichend darauf hingewiesen, dass der Artikel NUR zur Abholung bestimmt ist. Der Verkauf war mit Preisvorschlag. Ich habe nun einen Preisvorschlag erhalten und diesen dann auch angenommen. Als ich den Käufer nun per Mail kontaktiert hatte zwecks Abholtermin habe ich gesehen, dass der Käufer aus Litauen ist.
Der Käufer hat jetzt mittlerweile schon per Paypal bezahlt. Ich habe ihn schon mehrfach kontaktiert um ihn darauf hinzuweisen, dass der Artikel abgeholt werden muss und wann dies passieren soll. Ich erhalte keine Antwort und ich glaube mittlerweile fest daran, dass er mich gar nicht versteht und wohl auch nicht begriffen hat, dass der Artikel zur Abholung ist.
Nun habe ich auf meinem Account einen Artikel, der zur Lieferung überfällig ist. Wie kann ich denn jetzt weiterverfahren ?
Hatte sowas noch nie.... vielleicht könnt ihr mir da weiterheflen. Ein Anruf bei Ebay hat mit diesem Sprachcomputer leider überhaupt nichts geholfen.
Danke schon einmal im voraus.
mfg
hast Du es mal auf Englisch versucht?
wie lautet die Artikelnummer?
Wie waren die Angaben in Deiner Beschreibung/Versandangaben?
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