01-04-2017 07:22
Was würdet Ihr mir raten?
Hab mal wieder ein paar alte Barbiesachen verkauft- meine Sammlung wird einfach zu groß.
Eine Käuferin erwirbt eine Puppe aus den fühen 80er (KEIN Paypal) und bemängelt erstmal Flecken auf dem Oberteil, sowie Einstich im Bein- beides steht in der Artikelbeschreibung und ist auch auf den Fotos deutlich zu sehen, sowie ein Mangel an den Haaren. Habe die Puppe selber vor Jahren so erworben.
Um gar nicht erst in Diskussionen zu verfallen, habe ich die sofortige Rücknahme angeboten- ich könnte auch sagen, ich habe "den Braten" gleich gerochen ;-).
Das möchte die Käuferin aber nicht. Sie möchte bei einem Verkaufspreis von 21,50 einen Preisnachlass von 8,-.
Zur Frisur sei gesagt: Die Puppe trägt eine komplizierte Zopf-Frisur.
Um den angeblichen Mangel darzustellen, hat sie die Frisur geöffnet, was ich ehrlich schon eigenwillig finde- ich könnte den Zopf nicht wieder herstellen und mir dann ein Foto davon geschickt. Auf dem Foto ist nicht ersichtlich, ob es sich hier wirklich um die vom mir verschickte Puppe handelt und den Fehler kann ich auch nicht erkennen.
Wie schon geschrieben, die Rückgabe verweigert sie, sie will nur den Preisnachlass.....
Schwierig finde ich natürlich auch, dass sie selber die Haare verändert hat!?
auf einen Preisnachlass muss du dich nicht einlassen...
aber wenn du zurücknimmst musst du der Kundin die Rücksendekosten für einen sendungsverfolgten Versand überweisen und beim Eingang der Ware den kompletten Kaufpreis inkl. Versandkosten...der Kunde muss so gestellt werden als hätte kein Kauf stattgefunden...
rechne es selber durch...
@lina190709
ich sehe das nicht so, dass bei einer Rücknahme die Versandkosten zu erstatten sind. Das wäre nur dann der Fall, wenn es sich um einen erwiesenen Sachmangel handelt, den die Verkäuferin tatsächlich zu vertreten hat. Diese Konstellation ist hier m E nicht gegeben. Ansonsten können sich die Parteien vertraglich einigen, wie sie lustig sind. Wenn die Verkäuferin eine Rücknahme anbietet, kann sie daher selbstverständlich bedingen, dass sie das ohne jegliche Erstattung etwaiger Versandkosten tut. Dann liegt es an der Käuferin, ob sie sich damit einverstanden erklärt oder nicht.