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Käufer will Ware zurückgeben

Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein originales Hermes Tuch versteigert und nach besten Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert!
Nun will der Käufer das Tuch zurückgeben da er dachte es ist größer. Ich hatte leider vergessen die Maße in der Beschreibung anzugeben!!!!! Er hat sich jetzt angeblich erkundigt das das Tuch einen geringeren Neupreis hat als er geboten hat und ich ihn arglistig getäuscht habe da ich geschrieben habe sehr sehr hoher Neupreis
Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnt ob ich jetzt das Tuch wirklich zurücknehmen muss oder nicht
Viele Dank

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@simple-women schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein originales Hermes Tuch versteigert und nach besten Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert!
Nun will der Käufer das Tuch zurückgeben da er dachte es ist größer. Ich hatte leider vergessen die Maße in der Beschreibung anzugeben!!!!! Er hat sich jetzt angeblich erkundigt das das Tuch einen geringeren Neupreis hat als er geboten hat und ich ihn arglistig getäuscht habe da ich geschrieben habe sehr sehr hoher Neupreis
Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnt ob ich jetzt das Tuch wirklich zurücknehmen muss oder nicht
Viele Dank

Hier scheinen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer nicht wirklich viel über ein Hermes Tuch zu wissen...

 

http://www.ebay.de/gds/Hermes-Echtheitsmerkmale-Faelschungen-erkennen-lernen-/10000000001744399/g.ht...

 

Tipp von mir :

 

Nimm es auf der Stelle zurück, bevor es noch weitere Schwierigkeiten gibt.

Das Problem ist leider auch:

Selbst wenn du im Recht bist, kann dir dieser Käufer mit seiner wahrscheinlich roten Bewertung das komplette Verkaufsprofil verunstalten.

Dass die Verkäuferstandards gestiegen sind, hast du ja sicher schon öfter mitbekommen.

Ich würde auch Gnade vor Recht ergehen lassen, wenn ich in naher Zukunft hin und wieder beabsichtige, meinen Schrank auszudünnen.

Käufer sind mittlerweile die "Größten" hier und der eine oder andere nutzt das sicher auch aus.

Als Verkäufer kannst du nur verlieren.

Gruß Jo

nach bestem Wissen und Gewissen...

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=291299802419&aid=o***s&eu=&bidti...

 

mach Rücknahme und pfeif den Puschel gleich mit zurück....


@simple-women schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein originales Hermes Tuch versteigert und nach besten Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert!
Nun will der Käufer das Tuch zurückgeben da er dachte es ist größer. Ich hatte leider vergessen die Maße in der Beschreibung anzugeben!!!!! Er hat sich jetzt angeblich erkundigt das das Tuch einen geringeren Neupreis hat als er geboten hat und ich ihn arglistig getäuscht habe da ich geschrieben habe sehr sehr hoher Neupreis
Es wäre nett wenn ihr mir helfen könnt ob ich jetzt das Tuch wirklich zurücknehmen muss oder nicht
Viele Dank

Servus,

ja, das Gewissen ist ziemlich vergeßlich.

 

Offen geschrieben, nehme ich Dir BEIDES nicht ab.

Rechtlich würde es für den K schwierig, die Rückgabe zu erzwingen. Hat natürlich auch geschludert.

Und das "leider" glaube ich Dir erst recht nicht.

Bei "leider" versucht man, den Schaden und die unlautere Zustandsbeschreibung

gutzumachen.

 

 

 

 

.... und nach besten Wissen und Gewissen beschrieben und fotografiert!

 

Nein, hast Du nicht!

Die Maße fehlen.

 

Ich würde an Deiner Stelle das Tuch zurücknehmen und nochmal mit aussagekräftiger Beschreibung einstellen.

 

 

http://www.ebay.de/itm/Hermes-Paris-Original-Tuch-034-NEU-034-Design-by-Cathy-Latham-100-Seide-/2912...

 

Ich würde es mit allen Kosten Hin- und versichertem Rückversand erstatten!

 

Es ist wichtig in der Artikelbeschreibung auch die Maße anzugeben!

Da Du Pay Pal anbietest....lies mal dort die AGB......

Artikelnummer?

 

 

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