10-07-2012 13:29
Hallo,
ich hab ein Auto verkauft mit einem Mindestbetrag und 2 Mal erwähnt das es einen Getriebeschaden hat. Ein Käufer hat den Mindestbetrag geboten 8 Tage vor gebotsende. Nach Gebotsende schreibt er es würde ihm leid tuen, er hätte nicht gelesen das es einen Getriebeschaden hätte und es würde ihm nicht in Frage kommen, es wär zu teure.
Was nun wie kann ich vorgehen? Ich habe leider keine Schadensumme/Prozente angegeben.
Danke
Ich habe bei der Artikelbeschreibung geschrieben das Getriebe kaputt ist und dann am 01.07.2012 nochmal
Vorher war schon in Großbuchstaben darauf hingewiesen worden, dass das Getriebe kaputt ist.
Kenne mich ja mit Autos nicht besonders aus, aber bei kaputtem Getriebe Fahrtüchtigkeit zu unterstellen würde noch nicht einmal mir einfallen.
Das Profil vom Höchstbietenden sieht nicht gut aus, 24 Gebotsrücknahmen in 6 Monaten muss man erst mal schaffen.
Trotzdem bleibt meiner Meinung nach der schwarze Peter eindeutig am TE hängen: Die Ergänzung, dass das Auto nicht fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss, kam erst einige Stunden NACH Abgabe des Höchstgebots. Da wundert es mich nicht, dass der Höchstbietenden das Auto danach nicht mehr will.
Bedeutet, nix mit Schadensersatz.
Du hast nach dem Gebot des späteren Käufers ( 01.07.2012 - 15:37 Uhr ) eine Ergänzung geschrieben.
01.07.2012 - 20:58 Uhr.
Damit ist der Bieter nicht mehr an sein Gebot gebunden.
Das scheint ein professioneller KfZ-Aufkäufer zu sein.
Du kannst natürlich am Vertrag festhalten und - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - Vertragserfüllung einfordern.
Oder ihr einigt euch auf einen gewissen Schadensersatz, du schickst ihm einen Transaktionsabbruch und stellst neu ein.
und dann am 01.07.2012 nochmal
mit dem Zusatz hast du dir selbst ins Bein geschossen.
Das defekte Getriebe hattest du erwähnt, mit der Ergänzung hast du die Fahruntüchtigkeit zugestanden, auch mit einem defekten Getriebe kann man unter gewissen Voraussetzungen noch fahren.
Dies hätte von Anfang an in die Beschreibung gehört.
Dazu hättest du beim Einstellen eventuell den Untertitel besser nutzen können, ist ja eine kostenpflichtige Zusatzoption. Statt die Artikelzeile blind zu wiederholen wäre hier der Satz: Getriebeschaden, nicht fahrbereit, besser gewesen.
Nein das Auto ist kein Unfall bzw. Bastlerauto
"Unfall-/Bastlerfahrzeug: Kein Unfall-/Bastlerfzg"