08-09-2019 17:20
Hallo liebe Community,
euer Schwarmwissen ist gefragt!
Ein Käufer hat eine Rückgabe beantragt für einen Artikel den er noch gar nicht bezahlt hat.
Als ich meinerseits den Kauf abbrechen wollte, erschien dass ich dem Käufer den Kaufpreis zzgl. Versand erstatten soll, muß, woran ich natürlich gar nicht denke da der Käufer wie gesagt, den Artikel nicht bezahlt hat.
Trotzdem ich in meinem Angebot siehe Screenshot, eine Rücknahme, Garantie etc. pp. ausgeschlossen habe, hatte ich dem Käufer mehrfach angeboten den Kauf abzubrechen, was er nicht getan hat. Dem zu Folge, eröffnete ich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, worauf wie bereits erwähnt der Käufer die Rückgabe beantragte.
Zudem hat mich der Käufer bereits negativ bewertet.
Was nun?
Beschreibung, Vorgehen bitte für ganz Blonde! ![]()
Lieben Dank und einen schönen Sonntag
Du schließt den Nichtzahlerfall nach 4 Tagen. Dann bekommt der Käufer eine Verwarnung und die neative Bewertung wird gelöscht. Wenn das nicht automatisch passiert, musst Du den Kundendienst anrufen. Auf den Nichtzahlerfall hinweisen, dann wird die Bewertung gelöscht.
Dein Käufer hat eine Rückgabe angefragt, weil er keinen Kaufabbruch einleiten kann - und Du ihm gesagt hast, er soll den Kauf abbrechen. Da ist die Rückgabe halt das, was dem Kaufabbruch am nächsten kommt. Käufer können nämlich nur innerhalb einer Stunde nach dem Kauf selbst den Kauf abbrechen - danach verschwindet der Button beim Käufer und den Kaufabbruch kann nur noch der Verkäufer einleiten.
Bei der Rückgabe machst Du gar nichts. Die wird dann irgendwann von ebay automatisch geschlossen.
Die Antwort von "fori.0815" ist grundsätzlich richtig - das ist genau der richtige Weg, wenn man Nichtzahler an ihre Pflichten erinnern möchte.
In diesem Fall, liebe "carolyn*sparrow", verhält es sich jedoch anders, da der von Ihnen hier konkret verkaufte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht: Sie hatten nicht nur die Größe falsch angegeben (L statt XL), sondern auch einen "stockigen", "nach Keller riechenden" und "deshalb gewaschenen" Rock (alles Ihre Worte) als "neu" verkauft.
Daher ist ein Rücktritt vom Kauf selbstverständlich möglich. Das ist übrigens schon VOR Ihrem Schreiben von mir und Ebay einvernehmlich veranlasst worden, da Sie sich ja unverständlicherweise weigerten, dem Kaufabruch zuzustimmen...
Der Käufer - also ich - erhält auch keinen Vermerk wegen eines angeblich nicht bezahlten Artikels.
Vielmehr haben Sie nun einen weiteren Vermerk bei Ebay. Es ist ja nicht der erste. Diesmal geht es um bewusst falsche Angaben und die versuchte Nötigung, mich trotzdem zur Bezahlung zu drängen. Und selbstverständlich haben Sie dafür eine negative Bewertung von mir erhalten.
Ihre Rachebewertung hingegen wurde von Ebay umgehend gelöscht, da Ihre dort geäußerten Behauptungen unwahr sind und nicht nur gegen die AGB und die Ebay-Grundsätze, sondern auch gegen jeglichen zwischenmenschlichen Anstand verstoßen haben.
Dieses Forum ist NICHT dazu da, Ihnen Hilfestellungen zu geben, wie Sie Ihre zweifelhaften Geschäftspraktiken möglichst geschickt weiterhin bei Ebay betreiben können.
Gruß
"dreamgirl1234567"