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Käufer will nicht zahlen und den Kaufvertrag nicht einhalten

Hallo zusammen,

ich hatte Gott sei Dank bis heute noch nie solch einen Fall und möchte nun mal fragen ob es jemanden gibt der auch schon einmal so etwas oder ähnliches erlebt hat und wie ihr dieses dann geklärt habt.

 

Mein Fall:

Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt der auch von einem Käufer ersteigert worden ist.

Dieser Käufer war auch da und wollte den Wagen abholen. aber nachdem seine Frau ihm zu verstehen gegeben hat das sie den Wagen nicht haben wolle fing er plötzlich an nach fadenscheinlichen Mängeln und Gründen am Fahrzeug zu suchen die es aber nicht so nicht gibt .

Der Käufer meint nun auf Grund seiner Behauptungen das er berechtigt sei von dem Kaufvertrag zurück zu treten und weigert sich den Artikel zu bezahlen und ab zu holen.

Der Fall ist bereits bei Ebay eröffnet, aber eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht in Sicht da der Käufer nur bereit ist den Wagen ab zu holen wenn er ihn statt für die ersteigerte Summe von 7000€ für 1000€ überlassen bekommt.

Mein Bekannter zieht nun in Erwägung einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen und ein Gutachten als Beweismittel erstellen zu lassen die die Behauptungen des Käufers eindeutig wiederlegen werden.

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Antworten (7)

So wie :  ichkaufmirwas-2  erklärt hat wird es wohl das beste für euch zwei sein !  

 

Denn warum unbedingt einen Verkauf durchboxen wollen. Ok, wie es aussieht, habt Ihr recht und bekommt auch recht.

Aber zu welchem Preis ??? Beim Rechtsanwalt, beim Gutachter, alle kosten viel Geld, das Du erst mal vorstrecken musst !

Und der Ärger und die verlorene Zeit  ! Und dann findet der Gutachter vielleicht doch noch einen verdeckten Mangel am Auto.

Folge: Preisminderung. Weiter geht`s : Dann habt ihr gewonnen, und der Käufer hat kein Geld alles zu bezahlen, dann bleibt

Ihr auf den aufgelaufenen Kosten sitzen. Das ist alles viel zu umständlich und zu lang-atmig.

Hier passt das altbewährte Sprichwort: "Der Klügere gibt nach".  

Breche den Verkauf ab, damit Ihr die Verkaufsprovision wieder bekommt, und basta !

Zur Sicherheit zusätzlich den Käufer per Einschreiben darüber informieren, mit allen Daten, Preisangaben, Datum. etc...

Ich würde mir eh überlegen, ob ebay die richtige Plattform für einen Auto-Verkauf ist.

Die ebay-Kleinanzeigen sind auch sehr gut, und Ihr braucht keine Verkaufs-Provision zu zahlen ! 

 


@number-twenty schrieb:

Hallo zusammen,

ich hatte Gott sei Dank bis heute noch nie solch einen Fall und möchte nun mal fragen ob es jemanden gibt der auch schon einmal so etwas oder ähnliches erlebt hat und wie ihr dieses dann geklärt habt.

 

Mein Fall:

Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt der auch von einem Käufer ersteigert worden ist.

Dieser Käufer war auch da und wollte den Wagen abholen. aber nachdem seine Frau ihm zu verstehen gegeben hat das sie den Wagen nicht haben wolle fing er plötzlich an nach fadenscheinlichen Mängeln und Gründen am Fahrzeug zu suchen die es aber nicht so nicht gibt .

Der Käufer meint nun auf Grund seiner Behauptungen das er berechtigt sei von dem Kaufvertrag zurück zu treten und weigert sich den Artikel zu bezahlen und ab zu holen.

Der Fall ist bereits bei Ebay eröffnet, aber eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht in Sicht da der Käufer nur bereit ist den Wagen ab zu holen wenn er ihn statt für die ersteigerte Summe von 7000€ für 1000€ überlassen bekommt.

Mein Bekannter zieht nun in Erwägung einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen und ein Gutachten als Beweismittel erstellen zu lassen die die Behauptungen des Käufers eindeutig wiederlegen werden.


@number-twenty

 

"Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt "

 

ist gewerbliches handeln, somit steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu.

 

Ich habe fertig, Flasche ist leer.

Anonymous
Nicht anwendbar

@number-twenty schrieb:

Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt der auch von einem Käufer ersteigert worden ist.

 

Mein Bekannter zieht nun in Erwägung einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen und ein Gutachten als Beweismittel erstellen zu lassen die die Behauptungen des Käufers eindeutig wiederlegen werden.


@number-twenty

 

Da Du der Verkäufer bist, müsstest Du das tun.


@number-twenty schrieb:

Hallo zusammen,

ich hatte Gott sei Dank bis heute noch nie solch einen Fall und möchte nun mal fragen ob es jemanden gibt der auch schon einmal so etwas oder ähnliches erlebt hat und wie ihr dieses dann geklärt habt.

 

Mein Fall:

Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt der auch von einem Käufer ersteigert worden ist.

Dieser Käufer war auch da und wollte den Wagen abholen. aber nachdem seine Frau ihm zu verstehen gegeben hat das sie den Wagen nicht haben wolle fing er plötzlich an nach fadenscheinlichen Mängeln und Gründen am Fahrzeug zu suchen die es aber nicht so nicht gibt .

Der Käufer meint nun auf Grund seiner Behauptungen das er berechtigt sei von dem Kaufvertrag zurück zu treten und weigert sich den Artikel zu bezahlen und ab zu holen.

Der Fall ist bereits bei Ebay eröffnet, aber eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht in Sicht da der Käufer nur bereit ist den Wagen ab zu holen wenn er ihn statt für die ersteigerte Summe von 7000€ für 1000€ überlassen bekommt.

Mein Bekannter zieht nun in Erwägung einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen und ein Gutachten als Beweismittel erstellen zu lassen die die Behauptungen des Käufers eindeutig wiederlegen werden.



@number-twenty

 

 

Und da fängt es auch schon an....sehr kompliziert zu werden....

 

 

Du bist doch kein offizieller Verkaufsagent bei ebay, wenn du mal eben für einen Froind ein Auto über deinen Account verkaufen willst...das ist dein Privat"vergnügen" und der ganze Ablauf ( wie er sich nun abzeichnen sollte...) eines missglückten Autoverkaufs geht ganz allein auf deine Kappe....

 

 


@number-twenty schrieb:

Hallo zusammen,

ich hatte Gott sei Dank bis heute noch nie solch einen Fall und möchte nun mal fragen ob es jemanden gibt der auch schon einmal so etwas oder ähnliches erlebt hat und wie ihr dieses dann geklärt habt.

 

Mein Fall:

Ich habe für einen Bekannten ein Auto in die Auktion gesetzt der auch von einem Käufer ersteigert worden ist.

Dieser Käufer war auch da und wollte den Wagen abholen. aber nachdem seine Frau ihm zu verstehen gegeben hat das sie den Wagen nicht haben wolle fing er plötzlich an nach fadenscheinlichen Mängeln und Gründen am Fahrzeug zu suchen die es aber nicht so nicht gibt .

Der Käufer meint nun auf Grund seiner Behauptungen das er berechtigt sei von dem Kaufvertrag zurück zu treten und weigert sich den Artikel zu bezahlen und ab zu holen.

Der Fall ist bereits bei Ebay eröffnet, aber eine Einigung zwischen Käufer und Verkäufer ist nicht in Sicht da der Käufer nur bereit ist den Wagen ab zu holen wenn er ihn statt für die ersteigerte Summe von 7000€ für 1000€ überlassen bekommt.

Mein Bekannter zieht nun in Erwägung einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen und ein Gutachten als Beweismittel erstellen zu lassen die die Behauptungen des Käufers eindeutig wiederlegen werden.


 

JNSK:

 

Wieder mal die Käuferfraktion "Was is letzte Preis?", in dem Fall von der besonders unverschämten Art. Also für 'nen Tausender nehm ich den T5 auch sofort. Das bringen schon alleine die Teile, wenn ich ihn schlachte. Ausserdem düfte der Motor durchaus noch mal die selbe Laufleistung bringen, die 2,5er TDI kriegt man so gut wie nicht kaputt, solange man sie nicht ohne Öl fährt. Beule in der Schiebetüre, ansonsten tippe ich mal auf die normalen Roststellen: Scheibenrahmen vorne, Tankklappe innen, Heckklappe, Einstiege am vorderen Radlauf. T5-Krankheiten halt.

 

Welchen Fall hat der K denn eröffnet? Abweichender Artikel? Dann ist leider nix mit kurzfristiger Schliessung. Schreib ihm (per Brief), Du würdest ihn wunschgemäß aus dem Kaufvertrag entlassen und melde bei ebay einen unbezahlten Artikel. Den Fall machst Du nach vier Tagen zu, damit Du deine Provision zurückbekommst. Den Käufer auf die Bietersperrliste und aus die Maus.

 

Und dann, wie schon empfohlen, ab nach mobile.de mit dem Teil.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @number-twenty

 

Der Käufer meint nun auf Grund seiner Behauptungen das er berechtigt sei von dem Kaufvertrag zurück zu treten und weigert sich den Artikel zu bezahlen und ab zu holen.

 

Damit könnte er sogar auch m.M. durchkommen. Denn Du hast eine Gewährleistung, dass der Bieter ausdrücklich "bietet wie gesehen" in der Auktionsbeschreibug noch nicht mal ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem hätte er selbstverständlich das Recht, bei nicht erwähnten Sachmängeln den KV anzufechten.

 

Aber auch dem ganzen Rechtsgedöns würde ich nicht auf Erfüllung bestehen. Du müsstest erst mal auf Feststellung des KV klagen, bevor Du firdern könntest. Kostenrisko und Zeit, in der das KFZ rumsteht.

 

Nichtzahlerfall durchziehen oder eben einen einvernehmlichen Kaufabbruch (Pfad: Mein eBay > Verkauft > Nächste Schritte > Kauf abbrechen. Wichtig "Käufer hat um Abbruch gebeten" auswählen) wären für mich die einzigen Varianten.

 

 

Kfz-Auktion auf ebay ist naturgegeben Problembehaftet, weil viele Bieter erst bieten, dann besichtigen und vlt. dann erst auch kaufen. Ich würde die ebay-Tochter mobile.de präferieren. Da habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

 

Grüße!

Das ist zwar sehr ärgerlich, aber das kommt halt vor, wenn man ein Auto online anbietet.

 

Umgekehrt ist es für mich nicht nachvollziehbar so etwas online zu kaufen.

 

Ich hätte jetzt nicht einen Fall "unbezahlt" eröffnet, sondern die Transaktion abgebrochen....

 

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

Der Anwalt wird da nicht unbedingt viel ausrichten können bzw. würde sich ein Verfahren so lange hinziehen, bis das Auto ein "Oldtimer" ist.

Ein Gutachter, der beweist, dass keine Mängel verschwiegen waren, wäre hierfür auch erforderlich....

Aber trotzdem, man findet immer Gründe den Kaufpreis im Nachhinein zu drücken... 

 

Schließe den Fall und lasse Dir die VK-Provision erstatten....

 

Und setze den Wagen lieber in die dafür entsprechenden Portale, wo die potentiellen Käufer vorbeikommen und kaufen oder es sein lassen....

 

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