27-07-2014 22:52
Ich denke, dass du, wenn du es nciht unter Bezahlmöglichkeiten angegeben hast, es auch nicht per Nachnahme verschicken musst. Es ist nur ärgelich, dass der Käufer auf etwas besteht, was nicht angeboten wird. Aber da hilft Dir Ebay eigentlich auch ganz gut weiter. Du kannst per Telefon mit Ebay kontakt aufnehmen, die helfen Dir schnell weiter. Die können in dein Angebot schauen und Dir sagen, ob der Käufer es verlangen kann, oder nicht. HAtte auch mal einen ähnlichen fall, nur ohne Erpressung und da bin ich schnell raus gekommen, weil ich nichts falsch gemacht habe. Also, ruf Ebay an und frag nach.
Hoffe, es klärt sich für dich.
Lg,
Sven
der K hat eine nicht Vertragsmäßige Forderung gestellt
melde die BW entsprechend (ruf dein BW Profil auf, hinter der Roten ist das ausgewiesen)
Eröffne ein Problemfall.,
und drohe wenn er nicht sofort zahlt mit deinen Anwalt.
Hi 😃
In der Bewertung steht, eine Abholung sei verweigert worden.
Von Nachnahme steht da nix.
Das mag die Forderung gewesen sein, nachdem keine Abholung eingeräumt worden ist?
Ich finde zwar, dass man es akzeptiren sollte, wenn jemand keine Abholung anbietet (oder vorm Bieten fragen bzw. bei ungutem Gefühl gar nicht bieten), aber verweigern kann man die Abholung nicht wirklich.
Nun will ich keinen mit Erfüllungsort etc. langweilen.
eBay weiß nun nicht, was gelaufen ist. Ob man nun auf Zuruf die Bewertung löscht...ich bin gespannt.
der BW nach, geht es um Selbstabholung
du hast aber auch ein Pech mit deinen Käufern