03-03-2015 17:01
Folgender Fall :
Verkauf 08.02.2015
1.Mahnung ( Nett ) 18.02. 2015 mit Zahlungsfrist 25.02.2015
2.Mahnung ( sachlich ) 25.02.2015 mit Kündigung des Kaufvertrages zum 04.03.2015
Falleröffnung E-Bay 25.02.2015
01.03.2015 Kennzeichnung des Käufers bezahlt ( Noch kein Geldeingang.)
01.03.2015 Verkäufer schliest Fall als nicht bezahlt bei Ebay
03.03.2015 Geldeingang Kaufpreis ohne Porto.
was soll ich nun Tun ?
Am liebsten würde ich 5 Euro Bearbeitungsgebühr abziehen, und den Rest zurücküberweissen.
Dies mit dem Vermerk Teilzahlungen werden nicht angenommen. Kündigung bleibt bestehen.
Oder ist es besser den Käufer zur Abholung aufzufordern ?
Welche Lösungen gibt es noch ?
Mir gehts nicht ums Geld , sondern um den Affentanz drum rum. ich lass mich nicht gerne verar...en.
Liegt ganz bei Dir, was Du möchtest.
Entweder teilst Du deinem Käufer mit, dass die Versandkosten fehlen und wartest noch ein bisschen - oder du wartest bis morgen ab und teilst deinem Käufer mit, dass der Vertrag nunmehr gekündigt ist und du ihm den unvollständigen Betrag zurückerstattest.
Die 5,00 EUR "Bearbeitungsgebühr" (Äh....wofür bitte? Und wie willst Du DAS rechtlich geltend machen?) kannst Du getrost knicken.