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Kaeufer will Artikel nicht mehr, versucht sich rauszuwinden, was tun ?

ich habe als Privatverkaeufer einen

Original NIKON EP-5 Power Connector Akkufacheinsatz

eingestellt einmal mit Startpreis und der Option Sofortkauf

 

er wurde als Sofortkauf von einem Privatkaeufer gekauft

dann hat der Kaeufer kommentarlos um Kaufabbruch gebeten

dem habe ich widersprochen

 

SV entfernt

 


Die Produktbeschreibung habe ich so ausfuehrlich als moeglich gestaltet, sollten dennoch Fragen auftauchen bitte vor Auktionsende eine Mail an mich senden
Da dieser Artikel von Privat und gebraucht verkauft wird, auch wenn er unbenutzt ist, kann ich keine Garantie und keine Ruecknahme anbieten

 

da er dann nicht bezahlt hat und sich auch erst einmal gar nicht mehr gemeldet hat, habe ich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geoeffnet

 

 

SV entfernt

 

 

dann hat mich der Ebay Kundenservice kontaktiert, da der Kaeufer angelich keinen Kontakt zu mir aufnehmen konnte

das der Kaeufer eine Frage hat, bzw. etwas mit mir klaeren moechte

 

 

SV entfernt

 

 

ich sehe eigentlich nicht ein, das dieser Artiekl nicht abgenommen wird

zumal er diesen wirklich gut selbst weiterverkaufen kann

und sich vorab mit ein zwei klicks darueber informieren kann, ob dieser Artikel zu seinem Foto passt

 

muß ich dem rechtlich gesehen zustimmmen ?

wenn er tatsaechlich nicht bezahlt, kann ich dann einfach einen Mahnbescheid erlassen ?

wie wuerdet ihr weiter vorgehen ?

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Servus @suzimausi68

 

Es kann gut sein,

dass Dein Beitrag gemeldet und bearbeitet wird,

weil Du Nachrichten veröffentlicht hast.

Das führt hier regelmäßig zu Löschungen.

 

Einen Mahnbescheid kannst Du zwar über ein Gericht auf den Weg bringen,

aber der dürfte ins Leere laufen,

weil er gem. ZPO nicht geeignet ist,

wenn keine Gegenleistung (Lieferung) erbracht worden ist.

Auf Erfüllung verklagen könntest Du ihn.

Allerdings hat er ja seine Anfechtung wegen Irrtums erklärt,

was - vereinfacht ausgedrückt - dazu führt,

dass Du erst einmal darlegen musst,

dass dennoch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

 

Diesen Aufwand könnte ich aber gar nicht nachvollziehen.

Bricht man halt ab,

bekommt Provision wieder und stellt wieder ein.

Dazu noch das Risiko mit der Warensendung...

 

 

Noch etwas:
Du verkaufst mit mindestens zwei Accounts.

In der Summe doch so viel,

dass Du "interne Nummern" verwenden musst.

Du schreibst mit beiden Profilen ellenlange Texte,

während die eigentlichen Artikelbeschreibungen recht knapp bleiben.

Ich würde mich auch nicht unbedingt auf dieser Basis auf einen Rechtsstreit einlassen wollen,

bei einem Artikel,

den Du auch gut wieder einstellen kannst.

 

Hallo @suzimausi68

 

puh: Langer text für mal wieder ein kleines Problem.

 

Ich hätte zum einem gleich die Kaufabbruchanfrage akzeptiert. Zum einem aus Kulanz, desweiteren Lösungsorientiertem Verhalten, letztendlich auch womöglich, dass dem Käufer tatsächlcih ein Anfechtungsrecht wegen Irrtumserklärung zusteht.

 

muß ich dem rechtlich gesehen zustimmmen ?

 

Müssen musst Du gar nichts. Du kannst es natürlich rechtlich rausstreiten und gerichtlich klären lassen.

 

wenn er tatsaechlich nicht bezahlt, kann ich dann einfach einen Mahnbescheid erlassen ?

 

Klar kannst Du, siehe oben

 

wie wuerdet ihr weiter vorgehen ?

 

Ich würde dem Käufer antworten, dass ich mit der ersten Reaktion übers Ziel hinausgeschossen bin und selbstverständlich dem Abbruch zustimme. Aber da würde ich dann mal für Dich hoffen, dass Du die Kommunikation wieder in eine positive Bahn bringst, denn der Käufer behält sein Bewertungsrecht.

 

Auch weiß ich nicht, ob Du nochmals einen Abbruch einleiten kannst, sprich dann Deine ebay-Prov nicht mehr erhälst.. Alternativ den Kundenservice kontaktieren und um kulante Gutschrift der Verkaufsprov. bitten. Ist idR bei kurzer Schilderung kein Problem.

 

Alternativ könntest Du einen Nichtzahlerfall durchziehen, um die VK-prov wieder zu bekommen, dann den Käufer bitten, hier http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html Deine nachträgliche Zustimmung zum Abbruch als Einsruch gegen den Nichtzahlervermerk hochzuladen.

 

 

Nicht der Käufer ist verpflichtet, zu fragen. Du hast Deine Angebote so zu gestalten, dass kein Irrtum entstehen kann.

 

 

Viele Grüße, gute Lösung!

 

@suzimausi68

 

Einen Mahnbescheid kannst du nicht erlassen - das machen in Deutschland immer noch Gerichte.

 

Dürfte in Deinem Fall auch nicht zulässig sein, das der Käufer den Vertrag angefochten hat, die Forderung also nicht unbestritten ist. Du müsstest also eine Klage auf Zahlung und Abnahme des Artikels einreichen.

 

Weiterhin solltest du bedenken, dass Du aktuell 334 beendete Artikel und 35 laufende Auktionen hast. Ca. 1/3 davon ist Neuware. Dein Käufer könnte also in einem Gerichtsverfahren durchaus Deinen Status als Privat-Verkäufer anzweifeln und überprüfen lassen. Bei einem gewerblichen Verkäufer hätte er nämlich ein Widerrufsrecht, was er einfach ausüben könnte. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass Deine Verkaufsaktivitäten auf ebay als gewerblich einzustufen sind, fällst du mit Deiner Forderung ganz böse auf die Nase.

 

Du solltest also besser den Nichtzahlerfall schließen und Deinem Käufer mitteilen, dass Du nicht mehr auf die Zahlung bestehst und einem Kaufrücktritt zustimmst.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder