23-08-2014 14:38
Hallo,
ich habe das Handy meines Sohnes (IPhone 4s) verkauft. Nun hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet und wollte Entschädigung, weil Kratzer auf dem Handy wären und es so nicht der Beschreibung entspräche. Ich hatte angegeben, dass keine Kratzer da wären (hatte auch keine gesehen - aber leider das Handy auch nicht von allen Seiten fotographiert!). Ich wollte mich nicht mit ihm streiten und habe deshalb angeboten, dass er das Handy bitte auf meine Kosten zurücksenden soll. Darauf meldete er sich und meinte, es wären auch 20 Entschädigung okay. Ich bin der Meinung, er will nur den Preis drücken. Deshalb habe ich mich nicht darauf eingelassen und nochmals um Rücksendung gebeten. Jetzt kam folgende Nachricht rein:
du vermittelst mir den Eindruck das du nicht 100% mehr weist ob Kratzer vorhanden waren und da du es selbst gebraucht gekauft hast nicht ausschließen kannst, ob der Vorbesitzer daran rum gefreckelt hat....von daher finde ich persönlich das du bei dem Erlös mit 20€ Teilerstattung gut bedient bist.....
Ich würde dem Käufer mitteilen das du ihm keinen Preisnachlass gibst und nachdem er das Iphone jetzt auch selber schon modifiziert hat, würde ich es auch nicht mehr zurück nehmen.
Der Käufer hätte an dem IPhone nichts verändern dürfen, wenn er noch irgendwelche Ansprüche stellen will, nachdem er an dem Teil rumgewerkelt hat, können die Kratzer ja auch von ihm sein.
Da steht ausdrücklich Keine Kratzer
Also darf das Eifon auch nicht den geringsten haben.
Da Du ja clevererweise auch PayPal anbietest: Wie hat der Käufer denn bezahlt?
Ojeh!
Du bietest PayPal an, ohne zu wissen, was Du da bei Deiner Anmeldung als gelesen angeklickt hast?!? 
Na, wenn er einen abweichenden Artikel meldet, friert PP Deine Kohle erstmal ein.
Bringt er dann eine schriftliche Bestätigung einer Werkstatt o.ä. bei, sperrt PP die Kohle und Du darfst auch noch den Rückversand bezahlen, um dein Eifon zurückzubekommen.
Zahle ihm halt die 20 € zurück, andernfalls Fall regelt PP das für Dich.
Warum um Himmels Willen bietet man so etwas freiwillig (!) an?!? 
Für eine schnelle Antwort über meine rechtliche Lage wäre ich sehr, sehr dankbar!!!
Hier darf niemand rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.