25-04-2016 21:05
Hallo !
Habe mal eine Frage: Am Sonntag Abend liefen meine Auktionen aus, Viele Käufer bezahlten sofort per Paypal. Als ich alle Artikel einpacken wollte, stellte ich fest, dass ein Artikel, der für €1,- plus €1,45 Versand ersteigert wurde, nicht mehr da war, wurde vllt. verlegt oder weggeschmissen. Ich habe alle Artikel über Monate per Turbolister beschrieben, so dass dies passieren kann. Als ich dies merkte, zahlte ich das Geld sofort per Paypal zurück an den Käufer. Leider ist das ein ganz genauer Zeitgenosse und verlangt die Einhaltung des Vertrages und droht mit Anwalt, wenn ihm der Grund des nicht Versendens nicht gefällt. Was soll ich nun machen? Hätte nie gedacht, wegen so einer Lappalie in Schwierigkeiten zu kommen, zumal mir etwas Ähnliches vor Jahren schon einmal passiert war, ohne dass der Käufer sich deswegen geprellt sah, zumal sein Geld ja wieder zurück überwiesen wurde.
Würde mich über ein paar Tips freuen.
Bis dann Uwe Probst
@passquett schrieb:Hallo !
Habe mal eine Frage: Am Sonntag Abend liefen meine Auktionen aus, Viele Käufer bezahlten sofort per Paypal. Als ich alle Artikel einpacken wollte, stellte ich fest, dass ein Artikel, der für €1,- plus €1,45 Versand ersteigert wurde, nicht mehr da war, wurde vllt. verlegt oder weggeschmissen. Ich habe alle Artikel über Monate per Turbolister beschrieben, so dass dies passieren kann. Als ich dies merkte, zahlte ich das Geld sofort per Paypal zurück an den Käufer. Leider ist das ein ganz genauer Zeitgenosse und verlangt die Einhaltung des Vertrages und droht mit Anwalt, wenn ihm der Grund des nicht Versendens nicht gefällt. Was soll ich nun machen? Hätte nie gedacht, wegen so einer Lappalie in Schwierigkeiten zu kommen, zumal mir etwas Ähnliches vor Jahren schon einmal passiert war, ohne dass der Käufer sich deswegen geprellt sah, zumal sein Geld ja wieder zurück überwiesen wurde.
Würde mich über ein paar Tips freuen.
Bis dann Uwe Probst
Du verkaufst ja nun keine Raritäten. Besorg Ersatz und schick den Artikel Deinem Käufer. Der Käufer hat nämlich Recht - Du hast einen wirksamen Kaufvertrag zu erfüllen - und zwar durch Lieferung des Artikels, nicht durch Rückzahlung des Kaufpreises.
Und gerade wenn Dir sowas schon mal passiert ist, dann solltest eigentlich viel sorgsamer mit Artikeln umgehen, die Du für ebay vorbereitet hast, damit das nicht nochmal passiert.