29-08-2013 20:08
Hallo zusammen,
habe einen unzufriedenen Käufer. Ich habe die Rücksendung angeboten,
weil er mir gedroht hat schlecht zu bewerten.
Deshalb jetzt die Frage:
Kann ein Käufer nach Schließung eines Falles noch negativ bewerten?
Ich wäre erfreut wenn da jemand eine Antwort hätte. Besten Dank im voraus.
ein Pappanverkäufer bist du ![]()
ach ja, nochwas .....
bei einer berechtigten Reklamation, mußt du den Käufer natürlich Kostenneutral stellen,
d.h. Kaufpreis, Hinversand und ggf sendungsverfolgten Rückversand erstatten
sofern er innerhalb des Falles geantwortet hat ja
du könntest diese aber als Bewertungserpressung melden, ggf löscht Ebay sie dann ausnahmsweise