21-07-2019 21:29
Hi,
habe vor ein paar Wochen etwas bei EBay verkauft.
Der Käufer war mit der gelieferten Ware nicht zufrieden und hat aus diesem Grund einen EBay Fall eröffnet, da er sein Geld zurück wollte.
Nachdem EBay eingeschlatet wurde, wurde der Fall zu meinen Gunsten entschieden und der Käufer hat sein Geld nicht zurück bekommen.
Nun zu meiner Frage.
Kann der Käufer nun eine Bewertung abgeben?
Viele Grüße und danke im vorraus!
@apfelverkaeufer schrieb:Hi,
habe vor ein paar Wochen etwas bei EBay verkauft.
Der Käufer war mit der gelieferten Ware nicht zufrieden und hat aus diesem Grund einen EBay Fall eröffnet, da er sein Geld zurück wollte.
Nachdem EBay eingeschlatet wurde, wurde der Fall zu meinen Gunsten entschieden und der Käufer hat sein Geld nicht zurück bekommen.
Nun zu meiner Frage.
Kann der Käufer nun eine Bewertung abgeben?
Viele Grüße und danke im vorraus!
deswegen hast Du also direkt einen neuen Account eröffnet?
Ja - der K. kann natürlich seine Bewertung abgeben - warum sollte sie/er das nicht mehr "dürfen"?
Du bietest ausschließlich "neue" Artikel an - immer mit dem Hinweis das die Rechnung nicht mehr vorhanden sei....
"etwas" merkwürdig - dazu noch die fremdgefundene Artikelbeschreibung die auch noch falsch ist:
Artikel: Lautsprechersystem:
JBL Flip 4 Tragbares Lautsprechersystem - Schwarz (JBLFLIP4BLK)
Du faselst innerhalb der AB von
im Fremdkopieren biste ganz vorne mit dabei, woll?