01-11-2017 11:18
Ein Käufer hat nach dem Erhalt des Artikels (für 1,-€!) eine Quittung für seine Bezahlung verlangt. Er sei angeblich (lt. ebay ...?) dazu berechtigt!!! Hätte er das vor dem kauf gesagt, hätte ich ja eine Quittung mit reinlegen können, nun müsste ich einen Brief für 70 Ct. versenden - und das für einen Kauf für 1,-€! So etwas ist mir in all den Jahren noch nie vorgekommen. Ich versende ja immer erst nach Zahlungseingang - also wäre doch überhaupt keine Quittung erforderlich (falls der Käufer es nicht für seine Steuerunterlagen braucht), aber zumindest könnte der Käufer ja vor dem Kauf darauf hinweisen. Gibt es tatsächlich solch eine Festlegung?
Dann schreibe doch Deinem Käufer, wenn er Dir einen frankierten Briefumschlag für die Quittung schickt, dann sendest Du ihm die Quittung gern zu. Mal sehen, ob der die Quittung für den 1,- €-Artikel dann immer noch haben will, wenn er dafür 1,40 € ausgeben muss 😉
Ebay hat ihm doch bestimmt nicht gesagt, dass Du auch die Kosten für die Zusendung der Quittung übernehmen musst - oder?
Alternativ kannst du ihm einfach eine Ebay-Nachricht schicken, in der Du den Eingang der Zahlung von 1,- € für den Artikel XY bestätigst. Das kann er sich dann ausdrucken.
@havelstrand schrieb:Ein Käufer hat nach dem Erhalt des Artikels (für 1,-€!) eine Quittung für seine Bezahlung verlangt. Er sei angeblich (lt. ebay ...?) dazu berechtigt!!! Hätte er das vor dem kauf gesagt, hätte ich ja eine Quittung mit reinlegen können, nun müsste ich einen Brief für 70 Ct. versenden - und das für einen Kauf für 1,-€! So etwas ist mir in all den Jahren noch nie vorgekommen. Ich versende ja immer erst nach Zahlungseingang - also wäre doch überhaupt keine Quittung erforderlich (falls der Käufer es nicht für seine Steuerunterlagen braucht), aber zumindest könnte der Käufer ja vor dem Kauf darauf hinweisen. Gibt es tatsächlich solch eine Festlegung?
der Käufer hat insofern Recht, als dass ein Verkäufer - auch ein privater - den Zahlungseingang auf sein Verlangen hin quittieren muss
im Nachhinein musst Du jetzt allerdings nicht auf Deine Kosten eine Quittung versenden - entweder schreibst Du eine Quittung am PC, druckst es aus und unterschreibst diese ... und versendest diese erst dann, wenn er die entsprechenden Versandkosten dafür gezahlt hat
oder Du schreibst eine am PC, unterschreibst diese aber nicht, und schickst ihm diese per PDF (dann kann daran nichts verändert werden)
oder er speichert sich das ganze - wie auch schon geschrieben wurde - gefälligst selbst ... also die Kaufbestätigung, Einzelheiten zum Kauf, den Kontoauszug seiner Bank oder von PayPal
... und dann kannst Du ihm noch den "Tipp" geben, beim nächsten Kauf bitte direkt nach dem Kauf den Verkäufer diesbezüglich zu informieren, damit die Quittung mit dem gekauften Artikel zusammen versendet werden kann
Bei Wikipedia gefunden:
Der Schuldner ( = Käufer) hat die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 Abs. 1 BGB).
Quittungen für Zahlungen werden u. a. auf einem Quittungsblock, einem Buch mit heraustrennbaren Quittungsvordrucken, angefertigt. Erforderlich ist dies jedoch nicht.
Bei unbaren Zahlungen kann zwar der Kontoauszug zur Beweisführung herangezogen werden, er ersetzt aber nicht die Quittung.
Die Quittung kann auch als Rechnung verwendet werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen einer Rechnung erfüllt. Eine Rechnung wiederum kann eine Quittung sein, wenn auf Ihr die Phrase „Betrag erhalten“, eine Datumsangabe und die Unterschrift des Zahlungsempfängers vermerkt sind.
Hallo...
ne "offizielle" Quittung für 1/einen/einzigen Euro??
Da lachen ja (nicht nur) die Hühner... ;-))
Ob er von jedem Kellner oder Friseur, dem er mal ein paar Cent Trinkgeld gibt
- falls er das überhaupt macht - auch einen Beleg haben will?
Hallo
haste wohl nen ganz tollen Käufer erwischt.
Schreib ihm zuckersüß, er soll sich die E-mail von ebay über seinen Kauf ausdrucken, rahmen und an die Wand hängen. DAS ist seine Quittung ! Dazu kann er seinen Überweisungsbeleg klemmen.
Ein privater VK muss keine Quittung austellen, die Mail von ebay ist der Kaufvertrag und fertig.
WAs anderes wäre bei Abholung gegen Barzahlung. Da kann der Käufer schon drauf bestehen, eine Quittung für die Barzahlung zu erhalten.
Hallo havelstrand
Dein Käufer bekommt alles vom Ebay was er braucht.
Er muss es sich nur ausdrucken.
Von einem privaten Verkäufer steht ihm weder eine Rechnung noch eine Quittung zu.
Frag ihn doch mal wo es in den AGB von Ebay steht das im das zusteht.
Gruß