22-01-2013 09:51
Der Käufer hat zuerst nicht auf Mails reagiert und nicht bezahlt.
Zwischenzeitlich hat er von privaten Problemen erzählt und gebeten, dass er sich etwas später um die Angelegenheit kümmert. Ich war gutgläubig und die Frist, einen "Fall zu öffnen" lief ab.
Ich sehe in seinen "positiven" _Bewertungen als Käufer, dass es anderen Verkäufern auch so geht.
Trotz der angeblichen "Probleme" steigert der Käufer lustig weiter, und erhält Bewertungen.
Offensichtlich entscheidet er sich erst nach dem Kauf, ob er bezahlt, bzw. ob der Artikel ihm zu teuer ist und er alles weitere ignoriert.
ich zähle ganze 13 Bücher zum Thema Kochen, Diät, Rezepte.....und wette fast das der eine oder andere davon mehr im Regal hat...
funktioniert genauso wie der andere Fall...auf aktion und dann Problem Klären....
wenn der Käufer ablehnt...ists vorbei..geht nur einmal aber ein Versuch ist es wert um die Provision doch noch zurück zu bekommen
wenn der Käufer gar nicht reagiert schließe den Fall unbedingt selbst nach 7 Tagen!)...wenn Ebay schließt, dann gibts auch kein Geld zurück
den Kaufvertrag kündige unbedingt noch separat mit Fristsetzung...sonst erlischt der Anspruch auf den Artikel nicht
Die 45 Tage sind für den Abbruch der Transaktion. Falls die nch nicht um sind könntest Du das zumindest versuchen, um die Provision zurückzubekommen.
Besser wäre es gewesen, auf die Frist zu achten und zumindest am letzten Tag einen unbezahlten Artikel zu melden - Ausreden des "Käufers" hin oder her.
Ansonsten bliebe nur noch der zivilrechtliche Weg - Mahnbescheid z.B., aber bei dem was Du so verkaufst wird sich das nicht lohnen, oder war es mal was teureres?
ich wollte auf die Antwort von Herrn oder Frau "Mecker" eigentlich nicht eingehen, aber es ärgert mich schon, dass mir hier unterstellt wird, ich würde gewerblich verkaufen. Denken Sie denn, wenn ich Bücher für einen Euro aus dem privaten Haushalt anbiete, werde ich reich? Die haben auch mal was gekostet! Auch wenn man keine Fertiggerichte kocht, kann man aus den Büchern entsprechende Rezepte kopieren, und ob Sie es glauben oder nicht, bewährte Rezepte kann man tatsächlich im Kopf behalten.
Lieber Herr oder Frau "Mecker", Sie haben selbst ja keine Bewertung. Sind Sie denn nur zum "meckern" in ebay?
Danke, karla*71, dass auch Sie die 13 Kochbücher nicht für übermäßig viel halten.
Mein Bücherschrank ist übrigens noch sehr gut gefüllt. Sicherlich kann das mancher nicht verstehen, aber manche Menschen lesen immer noch!
welche Frist meinst du? die für unbezahlten Artikel wäre 32 Tage..
und für einen Transaktionsabbruch 45 Tage....
Da Verhalten des Käufers ist zwar nicht in Ordnung, aber Dir ist doch kein Schaden entstanden.
Du immer noch die Ware und die Provision kannst Du Dir auch zurückholen. Dann den
Artikel neu verkaufen. Kosten sind Dir ja nicht entstanden, weil Du privat angemeldet bist
und eBay nur als Hobby betreibst. 😉
Obwohl......die ganzen 52 Artikel (überwiegend Sachbücher), die Du gerade online hast
sollen wirklich aus Deinem eigenen privaten Bücherregal stammen??? Waren die Rezepte
in den Kochbüchern so schlecht oder hast Du sie auswendig gelernt ? B-)
Hast Du in Deinem Haushalt auf Fertiggerichte umgestellt?
Du hast mehr Kochbücher zu verkaufen als andere Privathaushalte je besessen haben.
Würdest Du Dich korrekt als gewerblich anmelden, hätten Deine Käufer ein Widerrufsrecht
und Du müßtest hier nicht rumjammern.
Immer diese Priverblichen X-(
Danke für die Info, die zweite Frist ist noch aktiv und ich habe den Transaktionsabbruch beantragt.
Ich ärgere mich nur, dass dieser Käufer so unbehelligt weitermacht und dadurch auch andere Käufer betroffen sind, negative Bewertungen kann er ja nicht bekommen. Ich ärgere mich auch über meine Gutgläubigkeit.
Hallo,
ich meine die 32 Tage Frist, die andere Frist kenne ich nicht