04-01-2020 00:03
Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
@keen-85 schrieb:Guten Tag,
habe ein Artikel in Ebay und auf einer anderen Platform zum verkauf angeboten. Der Artikel wurde verkauft und ich habe vergessen diesen auf Ebay zu entfernen.
Dort wurde der Artikel ebenfalls gekauft.
Der Ebay-Käufer hat zuerst auf den Kauf bestanden und mit rechtlichen Folgen gedroht.
Habe versucht das zu klären und den kauf abgebrochen.
Anfangs wollte der Ebay-Käufer weiterhin die Ware haben, paar Minuten später bekam ich aber die Email, dass der Kauf abgebrochen wurde. Wenn ich auf Ebay zum Artikel gehe steht dort auch, dass der Kauf abgebrochen wurde.
Nun hab ich jedoch die Angst, dass der Käufer rechtliche Schritte einleitet und die Ware möchte, obwohl sie bereits jemand anderes hat.
Ich würde nun gerne wissen, ob der Kaufvertrag noch gültig ist, obwohl der Kauf augebrochen wurde und ob ich mit rechtlingen Folgen warten muss.
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten.
Nabend @keen-85
Oh ja...der Kaufvetrag steht und ist auch einklagbar!
Geht garnicht, was du da gemacht hast!
Nun musst du mit den Folgen klar kommen!
Eine Verkaufsplattform ist kein Spielplatz!