17-07-2013 20:30
Hallo,
vor zwei Wochen habe ich einen Artikel ersteigert, bei dem in der Beschreibung stand, daß der Käufer die Ebay-Gebühren übernemen muß.
Ich habe den Verkäufer gefragt, warum denn?. Er hat geantwortet, er ist einverstanden, wenn die Hälfte von Gebühren überwiesen wird. Ich habe überwiesen, jetzt verlangt er alle Gebühren inkl. Einstell- und Bildgebühren. Ich bin nicht kleinig, will aber so einem Typen (angeblich ist er ein Rechtsanwalt) keinen Cent mehr zahlen. Bei Ebay-Kundendienst hat man mir erklärt, daß Verlangen von Ebay-Gebühren ein Verstoß gegen Ebay-Richtlinien ist. Kann ich in diesem Fall den Kaufvertrag für nichtig erklären und schon überwiesenes Geld zurück verlangen?