27-11-2014 00:52
Kurze Problembeschreibung:
Freitag wurde meine Wii U per Ebay Kleinanzeigen verkauft & hatte diese hier in Ebay noch als Sofortkauf drinn,
leider hat der Käufer diese sich beim herausnehmen geschnappt, Frauchen war zu langsam.
Meine Schuld, ich hätte mich kümmern müssen. Kein Problem.
Käufer eine Mail über den Stand geschrieben, mich tausend mal entschuldigt, Geld zurück erstattet und einen
Abbruch vorgeschlagen. Dieser wurde nur per Mail abgelehnt mit den Worten:
"Ich habe diese Konsole gekauft also möchte ich diese auch!!!!!!!"
Ich habe dem Käufer versucht noch mal klar zu machen das ich sie nicht mehr besitze und habe mir hier Rat gesucht & über Google. Nach und nach kam ich auf den "Deckungskauf" zu dem ich verpflichtet sei. Kein Problem dachte ich.
Natürlich auch das dem Käufer vorgeschlagen.
Dieses wurde leider völlig ignoriert. Irgendwann in der Nacht am Samstag kam eine Mail mit:
"Das ist mir alles <zensursula> egal ich hab den artikel gekauft mit rechnung von august ich erwarte das paket kommende woche!!!!!!!"
Ich habe den Käufer weiterhin (natürlich höflich) darauf aufmerksam gemacht das sollte er keine Zeit haben ich mich darum kümmern kann. Er hätte nur das Geld per Paypal wieder zurück senden müssen. (Dieses wäre ja sowieso "gesichert" durch den Käuferschutz. Immerhin steht ja mein Artikel als "noch nicht bezahlt." wegen der Rücksendung somit hätte ich ihm eben das Ersatz Gerät geschickt, welches ich besorgt hätte & alles wäre vorbei.)
Zurück kam eine kurze Mail das er sich informieren wird und von der schlechten Bewertung will er erst gar nicht reden.
Bis heute lief die eig. Abbruchsanfrage, welche er vor ca. 2 Std. einfach abgelehnt hat ohne jegliche weiteren Infos.
Und ehrlich gesagt ist mein Geduldsfaden nun auch am Ende. Ich habe keine Lust die nächsten 3 Jahre, solange ich an den KV gebunden bin, dem Käufer hinterher rennen zu müssen - nur um Anwalt & co. aus dem Spiel zu lassen.
Ich wollte eine neue Anfrage stellen zum Abbruch, doch leider ist dies nicht mehr möglich.
Da ich eig. den weiteren verlauf sollte noch etwas kommen von besagtem Herren gerne als Dokumentation drüber laufen gehabt hätte sollten sich doch nocht die Anwälte einschalten.
Daher habe ich folgende Mail geschrieben:
"leider haben Sie den Abbruch, ohne jegliche Infos, einfach abgebrochen.
Ich habe Ihnen mehrere Möglichkeiten genannt wie wir das klären könnten.
Habe Ihnen einen Deckungskauf vorgeschlagen, habe Ihnen das Geld zurück gesendet und einen Abbruch gestartet und habe mich stets versucht bei Ihnen zu melden.
Leider sind Sie nichts davon nachgekommen innerhalb der letzten 5 Tage.
Ich kam leider ohne das Geld, was ich Ihnen sofort Rückerstattete, an keine Konsole. es gab mittlerweile wieder genügend gebrauchte Zelda Editions der Wii U für 190-260€ per Sofortkauf als gebraucht mit einer Rechnung von Sept.-Nov.
Leider habe ich auch diesbezüglich keine Nachricht von Ihnen erhalten.
Da wir also zu keinem gemeinsamen Nenner finden gebe ich Ihnen Zeit mir Vorschläge bis zum 4.12.2014 zu machen oder ich sehe den Kaufvertrag als einvernehmlich gekündigt.
MfG,"
Ist das überhaupt "Rechtsgültig"? Bzw. eine Fristgerechte Kündigung?
Ich sehe wirklich keine anderen Möglichkeiten an Infos von Herrn XYZ zu kommen als das. "Drohen".
Und langsam möchte ich das ganze auch nicht mehr mitmachen. 28 Mails bereits mit vorschlägen.
Von Ihm die besagten 3 Mails.
Mehr als einen Deckungskauf kann ich sowieso nicht mehr vorschlagen.
Geld wurde zurückerstattet innerhalb von 20 Minuten nach Eingang. Es kam ihm kein Schaden zu.
Er hat mehr für die Konsole ausgegeben als was sie Wert ist & was weiß ich nicht.
Man kann hier nicht mal von "Gewinnverlust" für Ihn sprechen.
Also denke ich habe ich richtig gehandelt in den Mails - bis auf der letzten. Da bin ich mir etwas unsicher.
Wäre nett wenn jemand eine kurze Nachricht hinterlassen würde.
du machst es dir einfach
zeige uns (und dem K) doch bitte mal, wo geschrieben steht, das der K erneut in Vorkasse zu treten hat
du hättest den Betrag erst gar nicht zurück senden dürfen, sondern dem K den Artikel, wie beschrieben aushändigen müssen
alternativ, innerhalb einer rechtskonformen Frist (10 Tage), den Artikel in gleicher Art und Güte und so wie beschrieben
"zeige uns (und dem K) doch bitte mal, wo geschrieben steht, das der K erneut in Vorkasse zu treten hat
du hättest den Betrag erst gar nicht zurück geben dürfen"
Zweites steht wo?
Es war durch meine Unwissenheit in der Hysterie einfach passiert - wobei es gut gemeint war.
Oder hätte der K in Vorkasse auf Abbruch klicken sollen? Bezweifel ich.
Zumindest würde mir als K das mehr als unseriös rüberkommen.
Somit war es für beide Seiten die einfachere Lösung, welche er leider nicht akzeptierte.
Desweiteren bin nicht ich für den Deckungskauf verpflichtet.
Ich bin nur verpflichtet die zusätzlichen Kosten zu tragen.
Ich habe lediglich das Angebot gemacht mich um dieses zu kümmern. Ggf. er sendet das Geld noch mal zurück.
Wo lag also der Fehler? War doch richtig von mir.
a) Abbruch vorgeschlagen. Beide Seiten haben keinen KV mehr
b) Deckungskauf vorgeschlagen
b²) Deckungskauf über mich vorgeschlagen (Kulanz)
c) gibt es nicht.
Der Deckungskauf deckt die gebrauchte Konsole und das Spiel "Batman" (für Wii).
Die 5 Spiele auf dem Gerät nicht da der Account normalerweise nicht hätte verkauft werden dürfen. (AGB Seitens Nintendo Network)
Über Nintendo wurde die Sperrung beantragt & Käufer über Frauchen ermittelt & in Kenntnis gesetzt. Auch K mit der Mail von Nintendo.
(Das war auch im übrigen das einzige worauf er sich einließ. Er wollte nur diese Konsole mit Rechnung von Aug. Vielleicht hat er sich auch nur falsch ausgedrückt.)
Und wie bereits beschrieben gab es Konsolen zwischen 190-250€ mit Rechnung ab Sept. bis sogar Nov. 2014.
Somit hätte er gleich noch mal 1-3 Monate mehr Garantie & Gewährleistung gehabt.
Er hat sich aber nicht darum bemüht.
Darum geht es auch eig. nun gar nicht.
Mir geht es nur darum ob diese Frist nun Fristgerecht gesetzt ist oder nicht - da Käufer scheinbar an keinem Deckungskauf interessiert ist.
Du hast, wie ich schon im anderen Post schrieb, einzig und allein den Anspruch auf Bezahlung der Ware
Das ist die einzige Pflicht, die ein Käufer nach § 433 BGB hat und dieser Pflicht ist er nachgekommen !
Wenn du das Geld einfach zurück überweist, dann ist das alleine dein Problem
Rechtswirksame Fristen mit Vorbehalt eines Vertragsrücktritts "wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung" bei Verzug nach § 323 BGB kann hier ausschließlich der Käufer setzen, der Schuldner bist schließlich DU
Du solltest langsam mal deine Position richtig erkennen !
Für deine seltsam anmutende Fristsetzung existiert keinerlei Rechtsgrundlage !
Warum drängst hier dem Käufer eigentlich einfach die schnellen Lösungen auf, die dir am besten in den Kram passen und hältst dich scheinbar in deiner falschen Einschätzung der Situation auch noch für "kulant" ?
Du wirst hier wohl oder übel abwarten müssen, welche konkreten Forderungen der Käufer an dich stellen wird, wenn du dann möglicherweise selbst eine Frist gesetzt bekommst.
Solange da keine Fristsetzung erfolgt, oder du nicht endgültig die Vertragserfüllung verweigert hast, ist vorerst noch alles im grünen Bereich und offen.
Da ich hier aber nun plötzlich was von 1000€ lese:
Wenn das allerdings wirklich eine seltene Edition ist, die normaler Weise teurer gehandelt wird, wirst du wohl beizeiten möglicherweise wohl doch in den sauren Apfel beißen müssen und genau diese liefern, beziehungsweise die Differenz als Schadensersatz zahlen müssen.
Bei diesem Streitwert lohnt sich dann wohl für den Käufer tatsächlich der Rechtsweg (anders als ich es bisher in meinen anderen Beiträgen vorausgesetzt hatte)
Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden ???