08-10-2014 12:35
Hallo, mein Umsatz ist in im letzten gelaufenen Jahr fast komplett zusammengebrochen, in den letzten Wochen geht es in Richtung null ! Es ist fast so als wenn meine Angebote nicht vorhanden sind ! Meine Mängelquote liegt bei 3,45 %, mein Top Verkäufer ist vor ca. 2 Monaten entschwunden, und ich denke hier liegt der "Hase im Pfefffer" !
Nun meine Frage, bringt es Sinn einen zweiten Acount anzumelden, und eine "Schonfrist" für meinen Hauptacount einzulegen ?
Hat jemand hier Erfahrungen, oder andere Tips !
MFG
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Werte Forenterrier, ich weiß meine Angebote sind voller Fehler, meine Nase ist zu lang und mein Vorgehen total "verkorkst" !!!!!
Das macht keinen Unterschied, ob du ein Top-Verkäufer bist oder nicht, Entscheidend ist der Preis. Selbst wenn Du der billigste auf dem Planeten wärst, gibt es bei eBay keine Garantie mehr, ob du die Ware tatsächlich los wirst.
Viele Käufer haben sich zum Größtenteil von eBay leider verabschiedet, da eBay in der Vergangenheit viele Fehler gemacht hat.
Du bist also nicht der einzigste, der probleme mit seinen Umsätzen hat.
@over_dog schrieb:-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Werte Forenterrier, ich weiß meine Angebote sind voller Fehler, meine Nase ist zu lang und mein Vorgehen total "verkorkst" !!!!!
Wenn du es schon weißt, warim tust du es trotzdem ? 😉
Warum erzählst du immer noch Märchen von der Verpackung ? Das ist doch Schnee von 2009.
Sag nur, du hast immer noch keine Verpackungslizenz ? ![]()
Du darfst deine Verbraucher nicht mehr auffordern, dir die Verpackung zuzusenden !
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-verpackungsverordnung.htm
Auf Grund der Novelle der Verpackungsverordnung gibt es seit dem 01.01.2009 keine Möglichkeit für Versandhändler mehr, auf Rücknahmepflichten von Verkaufsverpackungen hinzuweisen. Vielmehr besteht gemäß § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung die Verpflichtung, sich an einem flächendeckenden Entsorgungssystem zu beteiligen. Folgende anerkannte Entsorgungssysteme gibt es zurzeit in Deutschland:
Aber da du ja absolut uneinsichtig bist, brauchst du es wohl auf die harte Tour... 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 sich an einem dort genannten System nicht beteiligt,...