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Kleinunternehmer 17.500€ Umsatz oder Gewinn im 1. Jahr ?

Hallo,

ich habe nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet. Ich mache die Einnahmen/Überschussrechnung, einen Steuerberater habe ich nicht, bzw. bei meinem kleinen "Gewinn" lohnt sich das nicht.

 

Nun zu meiner Frage: Im 1. Jahr steht, dass man eine Summe von 17.500 Euro nicht überschreiten darf. Bezieht sich das auf den Gewinn oder den Umsatz ?

 

Nehmen wir mal an, ich kaufe mir 10x Fernseher für je 1.000 Euro. Macht 10.000 Euro Ausgaben. Nun verkaufe ich diese Fernseher für je 1.750 Euro, macht 17.500 Euro. Muss ich jetzt diese 17.50 Euro angeben, oder den reinen Gewinn von 7.500 Euro, da ich schließlich die Ausgaben von 10.000 Euro für die Anschaffung hatte.

 

Danke für eure Antworten.

 

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um des verstehen willens.....

Umsatz = die Gesamteinnahme (Kaufpreis und Versandkosten)

begehe nicht den Fehler, den viele machen und denke, das nur der Verkaufspreis zählt

Ich finde das immer wieder klasse: Steuerberater lohnt nicht, ist zu teuer, aber dann hier aufschlagen und die fragen, die ihre Kohle bereits in den Berufsstand investiert haben.

@gordofuh schrieb:

Nun zu meiner Frage: Im 1. Jahr steht, dass man eine Summe von 17.500 Euro nicht überschreiten darf.

 

 


 

 

Wo steht das ?

 

 

bezieht sich das "1. Jahr" auf ein komplettes Kalenderjahr?

 

wenn nicht sind die Euro 17500 zeitanteilig umzurechnen.

 

der Betrag von Euro 17500 bezieht sich auf den Umsatz:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

 

in der EÜR gibst Du den Umsatz ("Betriebseinnahmen") sowie die Betriebsausgaben an....

 

bei Deinem o.g. Beispiel würde - wenn keine anderen/weiteren Einnahmen/Ausgaben vorliegen- ein Gewinn i.H. von Euro 10000 der Besteuerung (ESt) - neben evtl. weiteren Einkünften (Nichtselbständige Arbeit, Rente, Vermietung + Verpachtung etc.) - unterworfen werden (abzg. div. Freibeträge, Sonderausgaben etc.) - Einzelheiten hierzu solltest Du mit einem Steuerberater klären....

 

eben weil hier in den Foren keinerlei "Rechtsberatung" erfolgen darf.....

 

 

Richtig gut die Frage die 17500 sind ja kein Gewinn. Ist001 (2).JPG (Mehrwert)

Es gibt gute Kurse in der Volkshochschule .

hier melde dich mal an Kurs Buchführung doppelt einfach genügt

Steuerrecht Grundlagen.

Wer schreibt der bleibt und wer Blauäugig an die Sache herangeht landet mit hilfe des Finanzamtes ganz schnell auf den Boden der Tatsachen.

Sollte Dein Gewerbe unerwartet florieren dann wirst du um einen Berater nicht herumkommen.

 

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