19-06-2013 20:00
Moin,
ich habe gestern per "Sofort Kaufen" ein Konzert Ticket verkauft. Das Konzert ist bereits am Freitag, daher habe ich Barzahlung bei Selbstabholung angegeben. Der Käufer hat sein Konto gestern eröffnet und demnach noch keine Bewertungen. Der Käufer sitzt zudem ungewöhnlich weit weg vom Ort des Konzerts. Das Konzert ist nicht in meinem Wohnort, der Käufer muss also zusätzlich noch bei mir vorbeikommen, um das Ticket abzuholen. Und der Käufer hat sich noch nicht gemeldet und wurde von mir nun schon per Mail mehrfach angeschrieben.
Ich befürchte einen Missbrauch, da die Vorzeichen für mich doch sehr darauf hindeuten. Ich denke der Käufer meldet sich noch, hofft das ich die Karte dann weitergegeben habe und fordert Schadensersatz.
Ich habe per Mail eine Frist bis morgen 10 Uhr angesetzt, um mit mir in Kontakt zu treten. Habe neben eMail auch meine Mobilnummer dazu angegeben. Die Existenz des Verkäufers konnte ich über Telefonbücher & Co nicht nachweisen.
Was würdet ihr mir raten?
Danke vorab für eure Mühe!
meine Güte alexisi, wenn es nach dir ginge, wäre unsere Polizei nur noch mit Ebaystreitigkeiten beschäftigt....
ich stelle mir grad lebhaft vor, wie die Polizisten in deinem Wohnort
alle vorsorglich in Deckung gehen, wenn du um die Ecke biegst:^O
oder hast du gar schon überregionale Berühmtheit erlangtB-)
Auf was für einen Schadensersatz.
Der K hat Konzertkarten zu einem bestimmten Konzert gekauft und nicht bezahlt.
Der K meldet sich nicht.
Somit ist er in Verzug.
Die Karten verfallen und Du schaust dumm aus der Wäsche.
Laß Dich doch nicht einschüchtern.
Gutmütigkeit ist ein Zeichen von Dummheit!
Eigentlich darfst Du die Karten nicht anderweitig verkaufen.
Aaaaber das Risiko würde ich an Deiner Stelle eingehen.
Sind die Karten nicht bis zu Deinem festgesetztem Termin nicht abgeholt, versuche die Karten direkt zu verkaufen.
Der K hat die Karten nicht bezahlt, somit sind sie noch in Deinem Eigentum.
Erst wenn die Karten bezahlt sind, sind sie im Eigentum des K
dann kann er machen was er will.
Auf ein Mahnverfahren würde ich mich nicht einlassen.
Hat der K kein Geld oder ist es keine ordentliche Anmeldadresse
bleibst Du auf allem sitzen.
Es gibt in den tatsächlich Foris, die meinen, über ein Mahnverfahren,
Mahnung kostet ca. 25,- Euro den der VK erstmal zahlen muß, ans Geld zu kommen. :^O
Der K hat den VK bechis... falls er die Karten nicht abholt.
Da ist doch eher eine Polizei zuständig, die zumindest kostenlos die Adresse überprüft.
Und dann überlegt man weiter :^O
Immer diese Besserwisser :^O
Danke für eure Antworten. Den Käufer per Mahnverfahren zur Zahlung zu bewegen ist langfristig also der richtige Weg. Aber welche Chancen hat der Käufer mich auf Schadensersatz zu mahnen, sollte das Ticket zum Konzert-Tag bzw. sogar nach dem Konzert von mir anderweitig verkauft worden sein?
Immer die selbe Scheixxx!
EIne Strafanzeige bringt dir die Kohle nicht!
Du musst das Mahnverfahren wählen.
Mehr kannst Du im Moment nicht tun.
Falls sich der K nicht melden sollte, kannst Du versuchen über eine Strafanzeige, Du hast die Adresse, an Dein Geld zu kommen.
Vielen Dank für eure Meinungen! Ich werde also noch mal die Kontaktaufnahme anmahnen, habe bereits eine Frist dafür gesetzt und dann die Karte anders verkaufen.
Falls sich der K nicht melden sollte, kannst Du versuchen über eine Strafanzeige, Du hast die Adresse, an Dein Geld zu kommen. 😮
OMG! :_|