07-08-2013 13:36
Hallo Ebayer,
ich verkaufe seit Jahren viel Geschirr, das auch immer heil ankommt. Nun hat eine Kundin behauptet , "aufgrund mangelhafter Auspolsterung" sei etwas kaputt angekommen. Naja. Ich habe ihr sofort eine Rückerstattung angeboten (bin gewerblich). Nach Erhalt des Artikel habe ich auch gleich die Rückerstattung veranlasst: Kaufpreis (unter 40 €) + Rücksendekosten. Die Kundin hat jetzt aber einen Fall aufgemacht, weil sie die ursprünglichen Versandkosten ebenfalls erstattet haben will, obwohl in den Rücknahmebedingen der übliche Text etwas anderes sagt. Sie beruft sich darauf, dass sie ja reklamiert und nicht vom Kauf zurücktritt.
Wie ist da die Rechtslage? Für mich ist das der erste Fall dieser Art, aber ihr kennt euch doch bestimmt aus mit sowas... Danke!
Bei einem Widerruf müsstest du auf jeden Fall die Hinsendekosten erstatten.
Bei einer Reklamation musst du gem. § 439 Abs. 2 BGB sämtliche Kosten der Nacherfüllung tragen, unabhängig vom Wert der Ware.