02-06-2013 20:06
Da würde ich gerne mal die allgemeine Meinung hören:
Z.B. eine Aktion einen Artikel mit vergrößertem Bild einstellen. Die Aktion ist abgelaufen, der Artikel wurde nicht verkauf. Man stellt ihn ein - bemerkt, dass die Aktion beendet wurde - und ändert den Zusatzpunkt "Vergrößerung".
Komischerweise wird z.B. ein Euro in Rechnung gestelllt, ändert man dies aber sofort, bleibt der Euro in Rechnung - obwohl man den Button kostenpflichtig ändern gedrückt hat wird der Euro nicht wieder abgezogen.
Soll das heißen, dass es hier ausschließliche kostenpflichtige Änderungen für ebay gibt aber nicht umgekehrt ?
Soweit ich weiß gibt es da im BGB durchaus den Paragraphen 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.
Insofern wäre es durchaus angebracht demjenigen der die Auktion einstellt auch ein Zeitfenster anzubieten in dem er Änderungen noch vornehmen kann ohne dass diese für ihn nachteilig kostenpflichtig werden.
obwohl man den Button kostenpflichtig ändern gedrückt hat
Das kostenpflichtig einstellen geht nicht rückwärts, sobald du einmal gestartet hast sich die Gebühren berechtigt angefallen.
Da wird nix erstattet.
Du hast vor dem einstellen die Möglichkeit der Prüfung und Korrektur.
Fällt mir gerade eben noch ein:
Bei beendeten Auktionen....
verwende das reguläre Verkaufsformular mit der Option:
Ähnlichen Artikel verkaufen (nicht: widereinstellen)
(da ansonsten die alten gespeicherten Eingaben mit übernommen werden)
"Kostenpflichtig ändern" steht grundsätzlich dort, auch wenn es eine Änderung sein sollte, die nichts kostet...
Was man noch ändern darf (unabhängig von den Kosten) steht hier:
http://pages.ebay.de/help/sell/revising_restrictions.html
Kann man vergleichen mit einem Parkschein-Automat:
Fährst Du nach 15 Min. wieder weg - hast aber 1 Std. bezahlt, kannst Du die 45 Min. nicht zurückfordern.
.... ich lege dann aber den Schein in den Automaten, damit ihn ein anderer noch nutzen kann ! B-)