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Kostenpflichtig ändern - Vorwärts ja ! - Rückwärts nein?

Da würde ich gerne mal die allgemeine Meinung hören:

 

Z.B. eine Aktion einen Artikel mit vergrößertem Bild einstellen. Die Aktion ist abgelaufen, der Artikel wurde nicht verkauf. Man stellt ihn ein - bemerkt, dass die Aktion beendet wurde - und ändert den Zusatzpunkt "Vergrößerung".

Komischerweise wird z.B. ein Euro in Rechnung gestelllt, ändert man dies aber sofort, bleibt der Euro in Rechnung - obwohl man den Button kostenpflichtig ändern gedrückt hat wird der Euro nicht wieder abgezogen.

 

Soll das heißen, dass es hier ausschließliche kostenpflichtige Änderungen für ebay gibt aber nicht umgekehrt ?

 

Soweit ich weiß gibt es da im BGB durchaus den Paragraphen 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.

 

Insofern wäre es durchaus angebracht demjenigen der die Auktion einstellt auch ein Zeitfenster anzubieten in dem er Änderungen noch vornehmen kann ohne dass diese für ihn nachteilig kostenpflichtig werden.

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