06-07-2016 11:01
Hi,
Ich habe einen Artikel verkauft der als Defekt deklariert war. Daher ging dieser au mit geringem Wert aus der Auktion. Nun habe ich diese Verschickt als Postbierf, so ich es auc in AUktion angegeben hatte. Der Kunde hat ein Problem geöffnet in dem er angeblich keinen Artikel erhalten hat. Als ich ihn beim "Problem klären" zurück geschrieben habe gab es keiner lei Antwort von diesem. Nun nach der Frist aht er jetzt Käuferschutz angewandt und ihm wurde alles Gutgeschrieben. Jetzt wurde ich doppelt gepällt. Wie kann so etwas sein? Vorallem Muss ich jetzt ANgst haben? unn nie wieder bei Ebay verkaufen??
@sametchan schrieb:Hi,
Ich habe einen Artikel verkauft der als Defekt deklariert war. Daher ging dieser au mit geringem Wert aus der Auktion. Nun habe ich diese Verschickt als Postbierf, so ich es auc in AUktion angegeben hatte. Der Kunde hat ein Problem geöffnet in dem er angeblich keinen Artikel erhalten hat. Als ich ihn beim "Problem klären" zurück geschrieben habe gab es keiner lei Antwort von diesem. Nun nach der Frist aht er jetzt Käuferschutz angewandt und ihm wurde alles Gutgeschrieben. Jetzt wurde ich doppelt gepällt. Wie kann so etwas sein? Vorallem Muss ich jetzt ANgst haben? unn nie wieder bei Ebay verkaufen??
Hallo @sametchan ,
wenn es sich um den rotbewerteten Verkauf handelt, war DHL-Päckchen vertraglich vereinbart. Dies ist zwar auch eine nicht-sendungsverfolgte Versandart, wird aber doch deutlich anders gehandhabt als ein Postbrief.
Da du PayPal in Kombination mit nicht-sendungsverfolgtem Versand anbietest, gehst du entweder ganz bewusst das Risiko des Totalverlustes ein, oder du hast versäumt, die PayPal-AGB auch wirklich zu lesen, bevor du sie als gelesen+akzeptiert "unterschrieben" hast.
Schau bitte mal hier unter Punkt 4: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full