20-05-2013 08:12
Hallo!
Ich habe eine Frage!
Eine Kundin hat bei mir eine Leggins ersteigert zu `Sofort-Kauf` sie hat auch die Kaufabwicklung bestätigt und mir mitgeteilt das sie gern die Leggins in rosa/lila haben möchte! Einen Tag später schreibt sie das sie sich vertan hat und sich bei ebay nicht auskennt und sie möchte die Hose jetzt doch nicht!
Was soll ich tun? Wozu ist sie verpflichtet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
VG Yvonne Kuiper
Du bist gewerblich,also hat die Käuferin ihr Recht auf Widerruf wahr genommen.
Schick ihr den Transaktionsabbruch.