20-05-2013 08:12
Hallo!
Ich habe eine Frage!
Eine Kundin hat bei mir eine Leggins ersteigert zu `Sofort-Kauf` sie hat auch die Kaufabwicklung bestätigt und mir mitgeteilt das sie gern die Leggins in rosa/lila haben möchte! Einen Tag später schreibt sie das sie sich vertan hat und sich bei ebay nicht auskennt und sie möchte die Hose jetzt doch nicht!
Was soll ich tun? Wozu ist sie verpflichtet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
VG Yvonne Kuiper
Du solltest dich schnellstens um Deine Rechtlichen Pflichten kümmern. Du bist hochgradig Abmahnbar. AGB, Widerrufsbelehrung abmahnbar, fehlende Textilkennzeichnung. Deine Pflichtangaben nach dem TMG sind unvollständig. So etwas kommt selten vor das ein Gewerblicher so wenig Ahnung hat.