31-12-2016 00:14
Hallo,
ich habe leider gerade ein Problem mit einem Käufer und weiß nicht recht, wie damit umzugehen ist.
Der Käufer hat bei mir 4 Artikel ersteigert (Warenwert nicht ganz 20€), mit Paypal bezahlt und ich habe ihm diese per DHL Paket zugeschickt. Den Beleg mit Gewichtsangabe des Pakets habe ich aufgehoben. Vor zwei Tagen hat mich der Käufer kontaktiert und geschrieben, dass das Paket leer bei ihm angekommen sei. Es ist an der Ecke aufgerissen und von den bestellten Waren ist nichts drin, nur die Luftpolsterfolie, in die sie gewickelt waren. (ein Foto des beschädigten Kartons hat er mir geschickt)
Mir war bzw. ist das natürlich schrecklich unangenehm, ich verschicke ja keine leeren Pakete und habe außerdem den Einlieferungsschein, auf dem auch das Gewicht der Sendung drauf steht. Ich habe dann im Internet die Sendungsverfolgung mit der Sendungsnummer gemacht und gesehen, dass das Paket vom Nachbarn des Käufers angenommen wurde.
Ich habe mich dann bei DHL erkundigt und mir wurde gesagt, dass der Empfänger eine Schadensmeldung machen kann, indem er mit dem Päckchen in eine Postfiliale geht und dort ein Formular ausfüllt. DHL würde den Fall dann prüfen. Ich habe daraufhin mit dem Käufer telefoniert und ihm gesagt, was mir DHL mitgeteilt hat, ihm auch die Links mit den Infos dazu und dem pdf Formular von der DHL Seite rausgesucht und geschickt. Soweit so gut, er wollte das in seiner Postfiliale klären.
Am nächsten Tag allerdings rief er an und meinte, er könnte die Schadensmeldung nicht machen, die müsste ich machen, weil ich der "Vertragspartner" von DHL bin... Also ging ich nochmal zur Post, fragte dort nach und bekam die gleiche Auskunft wie bei der DHL Hotline: Für eine Schadensmeldung braucht man das betroffene Paket, nur der Empfänger wäre außerdem berechtigt beim Fehlen des Inhalts eine Schadensmeldung zu machen. Anders wäre die Sache, wenn das Paket verlorengegangen wäre, da es aber angenommen wurde bzw. bis zum Empfänger verfolgt werden kann, müsste dieser tätig werden.
Ich also wieder ein Mail an den Käufer geschickt, mit den Infos, die ich auf der Post erhalten habe.
Als Antwort kam dann eine etwas rüde Mail, dass er seine Nerven für andere Dinge braucht und ich ihm das Geld zurücküberweisen soll.
Jetzt bin ich etwas ratlos... da ich den Verkäufer schon bewertet habe, nachdem er bezahlt hatte, kann ich bei Ebay keinen Fall eröffnen bzw. weiß ich nicht, ob das Verhalten des Verkäufers unter "unredlich" fällt, sodass man ihn gleich melden müsste. Ich glaube ihm ja sogar, dass jemand das Paket aufgerissen haben kann und der Inhalt fehlt, allerdings bin ich als Verkäufer doch meinen Pflichten nachgekommen, indem ich das Paket MIT Inhalt verschickt habe und dafür auch einen Nachweis habe?? Ich glaube auch ehrlichgesagt den Leuten von der Postfiliale, wenn die mir sagen, dass ich da nichts machen kann, sondern der Empfänger tätig werden muss, aber er hat da entweder genau die gegenteilige Information bekommen oder will einfach keinen Aufwand betreiben und nun eben sein Geld zurück.
Da ich gerade auch noch einige andere Auktionen mit ähnlichen Produkten laufen habe, möchte ich natürlich auch keine negative Bewertung von dem Käufer bekommen... Ich wäre für kompetente Hilfe in dem Fall sehr dankbar! Danke schon mal im Voraus, wenn sich jemand die Mühe macht! 🙂
So was ähnliches habe ich vor ca. 3 Monaten auch gehabt. Nicht bei DHL, sondern bei Hermes. Allerdings kam kein leeres
Paket an, sondern die Ware war zerbrochen, trotz guter und sicherer Verpackung. Auch da wollte der Käufer sofort sein Geld
zurück. Schon bei der zweiten mail, die er schrieb wurde er gleich frech und patzig, worauf ich ihm mitteilte, dass ich keinen
Ersatz leisten werde, weil ich gut verpackt habe, dies unter Zeugen und mit Bilder festgehalten habe, die ich auch dem Käufer
gesendet habe. Er aber bestand auf volle Geldrückerstattung, inkl. der Versandkosten. Ich habe dann doch fast 40 % der Kosten
erstattet. Er war keineswegs zufrieden damit, wurde immer unverschämter, und drohte mit Anwalt. Er soll den Schaden dann bei
Hermes geltend machen, da es ein klarer Transportschaden ist, für den ich nicht aufkomme, sagte ich, was auch tat. Er wollte nur doppelt abkassieren, denn Bilder von den zwei angeblich zerbrochenen dicken, stabilen Glasziegel hat er nicht geschickt.
Ich nahm in Kauf, dass ich eine negative Bewertung deswegen von ihm bekomme, doch nachdem er schnell frech und unverschämt wurde stand meine Entscheidung ohnehin schnell fest. Letztendlich bekam ich die Rote, mit der ich aber gut leben kann. Dies teilte ich auch so dem Käufer mit, dass es mir nichts ausmacht, aber dass man versucht den Schaden doppelt abzukassieren, ist wohl total fies und charakterlos, auch das habe ich ihm geschrieben.
Ich weis jetzt nicht ob er den Schaden von Hermes erstattet bekam, doch hier werden sich alle Paketzusteller einig sein: Sie werden versuchen, sich herauszureden und die Schuld immer bei den anderen suchen !
In deinem Fall könnte es ja sein, dass der Käufer selbst den Karton beschädigt hat, und die Ware entnommen hat.
Da müßte man den Paketzusteller direkt fragen, ob das Paket bei Übergabe beschädigt war oder nicht.
Stelle einen Nachforschungauftrag an die Post, mit der Bemerkung, wann und von welchem Mitarbeiter das
Paket dem Käufer zugestellt worden ist, und ob es bei der Zustellung beschädigt war oder nicht.
@schnurps1980 schrieb:Hallo,
ich habe leider gerade ein Problem mit einem Käufer und weiß nicht recht, wie damit umzugehen ist.
Der Käufer hat bei mir 4 Artikel ersteigert (Warenwert nicht ganz 20€), mit Paypal bezahlt und ich habe ihm diese per DHL Paket zugeschickt. Den Beleg mit Gewichtsangabe des Pakets habe ich aufgehoben. Vor zwei Tagen hat mich der Käufer kontaktiert und geschrieben, dass das Paket leer bei ihm angekommen sei. Es ist an der Ecke aufgerissen und von den bestellten Waren ist nichts drin, nur die Luftpolsterfolie, in die sie gewickelt waren. (ein Foto des beschädigten Kartons hat er mir geschickt)
Mir war bzw. ist das natürlich schrecklich unangenehm, ich verschicke ja keine leeren Pakete und habe außerdem den Einlieferungsschein, auf dem auch das Gewicht der Sendung drauf steht. Ich habe dann im Internet die Sendungsverfolgung mit der Sendungsnummer gemacht und gesehen, dass das Paket vom Nachbarn des Käufers angenommen wurde.
Ich habe mich dann bei DHL erkundigt und mir wurde gesagt, dass der Empfänger eine Schadensmeldung machen kann, indem er mit dem Päckchen in eine Postfiliale geht und dort ein Formular ausfüllt. DHL würde den Fall dann prüfen. Ich habe daraufhin mit dem Käufer telefoniert und ihm gesagt, was mir DHL mitgeteilt hat, ihm auch die Links mit den Infos dazu und dem pdf Formular von der DHL Seite rausgesucht und geschickt. Soweit so gut, er wollte das in seiner Postfiliale klären.
Am nächsten Tag allerdings rief er an und meinte, er könnte die Schadensmeldung nicht machen, die müsste ich machen, weil ich der "Vertragspartner" von DHL bin... Also ging ich nochmal zur Post, fragte dort nach und bekam die gleiche Auskunft wie bei der DHL Hotline: Für eine Schadensmeldung braucht man das betroffene Paket, nur der Empfänger wäre außerdem berechtigt beim Fehlen des Inhalts eine Schadensmeldung zu machen. Anders wäre die Sache, wenn das Paket verlorengegangen wäre, da es aber angenommen wurde bzw. bis zum Empfänger verfolgt werden kann, müsste dieser tätig werden.
Ich also wieder ein Mail an den Käufer geschickt, mit den Infos, die ich auf der Post erhalten habe.
Als Antwort kam dann eine etwas rüde Mail, dass er seine Nerven für andere Dinge braucht und ich ihm das Geld zurücküberweisen soll.
Jetzt bin ich etwas ratlos... da ich den Verkäufer schon bewertet habe, nachdem er bezahlt hatte, kann ich bei Ebay keinen Fall eröffnen bzw. weiß ich nicht, ob das Verhalten des Verkäufers unter "unredlich" fällt, sodass man ihn gleich melden müsste. Ich glaube ihm ja sogar, dass jemand das Paket aufgerissen haben kann und der Inhalt fehlt, allerdings bin ich als Verkäufer doch meinen Pflichten nachgekommen, indem ich das Paket MIT Inhalt verschickt habe und dafür auch einen Nachweis habe?? Ich glaube auch ehrlichgesagt den Leuten von der Postfiliale, wenn die mir sagen, dass ich da nichts machen kann, sondern der Empfänger tätig werden muss, aber er hat da entweder genau die gegenteilige Information bekommen oder will einfach keinen Aufwand betreiben und nun eben sein Geld zurück.
Da ich gerade auch noch einige andere Auktionen mit ähnlichen Produkten laufen habe, möchte ich natürlich auch keine negative Bewertung von dem Käufer bekommen... Ich wäre für kompetente Hilfe in dem Fall sehr dankbar! Danke schon mal im Voraus, wenn sich jemand die Mühe macht! 🙂
du kannst deinen Käufer noch etwas in die Gänge bringen, damit er mitarbeitet:
Sage ihm, dass du Anzeige gegen unbekannt erstattest - nachdem du ja nachweisen kannst, wie schwer das Paket war.
Anzeige gegen DHL und Anzeige gegen den Nachbarn - der hatte ja Paket ja angenommen.
Dieser Nachbar hätte ja sehen können, dass das Paket defekt war - er hätte es ja so nicht annehmen müssen und der Zusteller hätte gleich den Schaden aufnehmen müssen.
Im schlimmsten Fall meldet der Verkäufer bei PP einen "abweichenden" Artikel - du bist dann Geld und Ware los.
(Obwohl es eigentlich Bet.....ug wäre.)
Du könntest aber auch den Kaufpreis inkl. Versandkosten erstatten - ich würde es nicht.
Über die "Negative" mache dir keine Gedanken.
Nachtrag:
Und noch etwas: lass PP als Bezahlmethode weg, bringt nur Ärger - du gewährst ja freiwillig 180 Tage Käuferschutz - bewusst!?
Hallo @schnurps1980
der Käufer hat schon eine Mitwirkungspflicht, kommt er dieser nicht nach, muss er sich den Verdacht gefallen lassen, dass er selbst die Artikel aus dem Karton genommen hat, und nun hofft, dass Geld über PayPal zurück zu bekommen.
Du hast alles richtig gemacht - mit einer negativen Bewertung muss man bei eBay immer rechnen, selbst wenn der Artikel einwandfrei ankommt und genauso, wie beschrieben.
Hast Du schon die Sende-ID bei eBay hinterlegt? Das kannst Du ja direkt bei den vier Artikeln machen. Nur für den Fall, dass der Käufer einen Fall öffnet wegen nicht erhaltener Artikel. Da Du den Versand nachweisen kannst, sollte ein vom Käufer geöffneter Fall zu Deinen Gunsten geschlossen werden. Sollte Dein Käufer Dich dann aus Frust negativ bewerten, löscht eBay diese Bewertung. (Manchmal automatisch, manchmal muss man sie mit der Nase drauf stossen).