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Mahnantrag - ja oder nein?

folgendes: Artikel für 7,99€ verkauft. Fall geöffnet + 2 mal Frist gesetzt - keine eingehende Zahlung.

Dann Nachricht, Käufer sagte es wäre ein Fehlkauf. Widerruf und Rücknahme habe ich ausgeschlossen.

 

Nun möchte ich natürlich mein Geld. Nach §§ 145ff. BGB habe ich ja einen rechtsgültigen Vertrag.

Ist es nun legitim online einen Mahnbescheid zubeantragen (https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?​_ts=5664848-1458903499996&Command=start) oder kann die Forderung nicht geltend gemacht werden?

Die Gebühren müsste ja der Käufer tragen,habe ich ihm bereits auch mittgeteilt.

Gesamtes Thema betrachten

Wegen diesem Betrag lohnt sich kein Zwergenaufstand.

 

Da meldet man einen unbezahlten Artikel

und schließt den Fall nach exakt 4 Tagen.

 

Dann kriegst DU die Provision zurück

und der Nichtzahler eine Verwarnung.

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