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Muss ich den Kaufpreis erstatten, wenn der Artikel bei unversichertem Versand verloren geht?

Hallo, ich habe einen Artikel verkauft und diesen auch verschickt, nur leider nicht versichert, dies wußte der Käufer auch, nun ist der Brief anscheint nicht angekommen und ich soll den Kaufpreis (18,50 EUR) erstatten. Muss ich das, obwohl ich nichts dafür kann, trägt nicht der Käufer das Versandrisiko? Vielen Dank!!!

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Hallo ariane2005.......muß nicht und solltest Du auch nichtzurückzahlen.  Käufer war mit unversicherten Versand einverstanden und dann muß er auch das Risiko übernehmen und kann es nicht aúf dich abwälzen.

 

Zwar möglich das das Päckchen von Nachbar gestohlen wurde,  dann muß der Käufer Anzeige erstatten, aber das ist nicht mehr Dein Problem.

Dies solltes Du ihm so auch freundlich mitteilen.

 

Natürlich wird er versuchen Dich mit einer Roten unter Druck zu setzen, aber lass Dich nicht darauf ein. Bei einer Roten mit Text  "Ware nicht angekommen" weis eh jeder was das bedeuten kann - aber vergiß nicht ihn zu bewerten mit Kommentar  wie  "Schade  das die Ware nicht angekommen ist" dadurch wissen andere VK  wiederholten "nicht erhalten" welche Taktik hier abgeht.

 

Ich möchte Deinem Käufer nichts unterstellen, aber wieviel eBay-Artikel auf den Transportweg verschwinden ist schon unglaubwürdig zumal es sich dabei eigenartigerweise meist um unversicherte Versandarten handelt.

 

Bitte bleib stark, kassiere die Rote mit Fassung und lade den Käufer mal in unser Forum ein.

 


aniane2005 schrieb:

Hallo, ich habe einen Artikel verkauft und diesen auch verschickt, nur leider nicht versichert, dies wußte der Käufer auch, nun ist der Brief anscheint nicht angekommen und ich soll den Kaufpreis (18,50 EUR) erstatten. Muss ich das, obwohl ich nichts dafür kann, trägt nicht der Käufer das Versandrisiko? Vielen Dank!!!


 

Moin

das kommt darauf an . . .

War sendungsverfolgter (=versicherter) Versand angegeben?

Dann darfst Du NICHT eine andere Versandart wählen

und sollte Dein Käufer per PayPal bezalt haben, schon sowieso nicht.

 

War kein versicherter Versand angegeben

und der K hat per Überweisung bezahlt,

geht das Versandrisiko beim  privaten VK auf den K über . . .

 

GUTE NACHT

 

http://www.ebay.de/itm/H-M-Softshelljacke-Softshell-Jacke-Muetze-Gr-86-bis-Gr-92-tragbar-neuwertig-/...

 

 

*seufz*

 

schon mal überlegt, was das Wort "Beschreibung" bedeutet?  ... es wundert mich, daß Du überhaupt was verkaufst ... von mir gäbe es jedenfalls kein Geld

 

 

und zu Deiner Frage: nein, Du mußt nichts erstatten, da der Käufer das Versandrisiko bei Kauf von privat trägt - das hindert natürlich keinen, eine negative Bewertung abzugeben

 

 

abgesehen davon, ist es immer gut, wenn man mehrere Versandarten angibt (mit / ohne Nachweis, in dem Fall z.B. noch das Einschreiben oder auch DHL-Päckchen, DHL-Paket, damit es gut verpackt werden kann), da nicht alle Käufer wissen, daß sie auch den sendungsverfolgten Versand anweisen können, wenn der Verkäufer nur ohne angibt

 

 

Hallo, hinzufügen zu @ iwi`s Post

du soltest aber einen Nachforschungsantrag stellen. Dann sieht der K, das dir die Sachlage nicht am verlängerten Rücken vorbeigeht.

Ausserdem ist jetzt Urlaubszeit, da können Großbriefe,Maxibriefe, Warensendungen schon mal rtwas länger unterwegs sein.

 

Teile dies deinem K doch einfach mal nett mit.

 

LG ete210

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