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Muss ich einen versteigerten Artikel, bei dem ich in dem angebot Abholung angegeben hatte, nach der Auktion versenden??

rutzenknuppta
Auf Erkundungstour

Habe einen Posten Gläser versteigert und in dem Angebot ausdrücklich Abholung angegeben, während der Versteigerung nochmals auf ausschließliche Abholung hingewiesen.

Jetzt bittet der Käufer um Versand. Der Versand wäre entweder Sperrgut, oder mindestens 7 Pakete!!! Wer übernimmt die Haftung und Kosten!!!

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Antworten (13)

o.k.,Da warst Du wohl wirklich ein bisschen voreilig und zu gutmütig 😉

 

Am besten schreibst Du dem Käufer noch mal gaaanz freundlich, dass Du Dich nach reiflicher Überlegung nicht in der Lage siehst, das Glas bruchsicher zu verpacken, um es versenden zu können. Daher wirst Du es (wie in der Auktion vor seinem Gebot angegeben war) nicht versenden. Er möge Dir mitteilen, ob er eine Möglichkeit zum Abholen organisieren möchte oder vom Kaufvertrag zurücktreten will.

 

Danach auf keine Diskussion mehr einlassen.
Und lass Dich nicht doch noch zum Versand überreden, das bringt nur noch mehr Ärger 😉

 

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Habe einen Posten Gläser versteigert und in dem Angebot ausdrücklich Abholung angegeben,

 

Moin

nee, das hast Du eben nicht

Zunächst schreibst Du

=> Versand wenn nur versichert, dann aber auf Anfrage, da MEEEEEGA GROSSES Paket! 😉

 

und später ergänzt Du dann

=> Deshalb und Aufgrund der vielen Nachfragen ist es nicht möglich die Gläser zu verschicken!!!!!

 

Ja . . .  WAS denn nun . . .

Du hättest von Anfang an explizit den Versand ausschliessen müssen

und nicht so ein hin und her . . .

 

Der K hat in den letzten Sekunden geboten und höchstwahrscheinlich nicht den Zusatz gelesen. Ist aber sein Problem. Ich finde es eine Zumutung, so viele Gläser bruchsicher verpacken zu sollen.

 

"Ich übernehme die Verantwortung für den Versand nicht."

 

Ja wie denn nun? Was genau hast Du mit dem Käufer nach der Auktion vereinbart? Wenn Du trotz der Angaben in der Auktion nachträglich doch Versand anbietest, dann musst Du auch die "Verantwortung dafür übernehmen", also so verpacken, so dass das Zeug heil ankommt!

Du musst nicht verschicken.

 

Wahrscheinlich hat der Käufer Deine Ergänzung vom 13.02.2013 nicht gelesen.

 

Zunächst hattest Du ja angeboten, dass Versand auch möglich sei und Interessenten nachfragen mögen.

 

Am 13.02.2013 dann hinzugefügt, dass doch kein Versand möglich ist, weil Karton ubrauchbar. Dein Käufer hat am 16.02. geboten, also deutlich nach der Änderung. Er hätte es lesen können und müssen. Deshalb musst Du auch nicht versenden.

Ziemlich blöde Situation.

 

Du hättest den Passus:

 

Orginalverpackung ist vorhanden.
Verkauf nur als Komplettsatz, deshalb am Besten Abholung.
Versand wenn nur versichert, dann aber auf Anfrage, da MEEEEEGA GROSSES Paket! ;

 

von Anfang an weg lassen sollen. Nur Abholung aus die Maus.
Den Zusatz hättest Du Groß, Rot, Fett und in Schriftgröße 30 hinterlegen sollen.

 

Keine Ahnung. Ich neige dazu, den Verkauf mit dem K zu lassen, heißt die Transaktion abbrechen (in Absprache mit dem K), neu einstellen und diesmal richtig.

 

Iwi ist hier der Stress vorprogrammiert.

 

 

 

 

 

rutzenknuppta
Auf Erkundungstour

Das ist auch meine Meinung. Ich würde mich freuen, wenn der Käufer irgendwie zu seinen Gläsern kommt, aber mir graut davor zu lesen, dass die Hälfte Bruch ist.

Fakt ist, dass die Paketdienste nicht die vorsichtigsten sind und auch auf riesige Warnschilder "zerbrechlich und/oder Gläser" etc. keine Rücksicht nehmen.

So ein Murks. Bin tatsächlich etwas ratlos!!!

rutzenknuppta
Auf Erkundungstour

Ich habe den Versand nicht angeboten, sondern darauf hingewiesen, das in der Auktion ausdrücklich nur Abholung steht!!!! Der Verkäufer hat mich aufgefordert die Gläser zu verschicken!! Woraufhin ich ihm die zu erwartenden Kosten mitgeteilt und geschrieben habe, dass ich die Verantwortung für den Versand nicht übernehme!!!

Voraussetzung für den von mir in die Wege geleiteten Versand, wäre eine schriftliche Erklärung des Käufers, in der er die Verantwortung für den Versand übernimmt!!!!!!!

Ich war wahrscheinlich wieder mal zu gutmütig und gewillt dem Käufer entgegen zu kommen!!!!?????

rutzenknuppta
Auf Erkundungstour

Habe sie gerade gfunden!!!:-D

 

Artikelnummer:150993695658

rutzenknuppta
Auf Erkundungstour

Das ist ja die Sache, jetzt habe ich dem Käufer die zu erwartenden Kosten mitgeteilt und sie, bzw. ihr Mann scheint etwas säuerlich zu sein. Wollte sich mit mir telefonisch unterhalten.

Ich übernehme die Verantwortung für den Versand nicht.

Sorry, wo finde ich die Artikelnummer????

Abholung war angesagt.

Ich würde es nicht verschicken.

Sag doch mal die Artikelnummer bitte.

 

Ansonsten gilt: Selbstverständlich übernimmt der Käufer die Kosten für den Versand. Allerdings bist du dann in der Pflicht, eine sorgfältige Verpackung und sichere Versendungsart zu bieten.

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